Wird in einem Schuldscheindarlehen als Zinssatz „3-Monats-EURIBOR+0,1175%“ vereinbart, führt dies nicht zu einer Pflicht des Gläubigers zur Zahlung sich hieraus ggfs. errechnender Negativzinsen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall schloss das klagende Land mit der beklagten Bank im März 2007 einen als „Darlehen“ bezeichneten Vertrag, dessen Konditionen vom Land
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