Das Risiko, dass die vom Auftraggeber der Einreicherbank im Rahmen eines Dokumenteninkassos als Inkassobank vorgegebene Bank an der – ebenfalls vom Auftraggeber vorgegebenen – Anschrift tatsächlich keine Niederlassung unterhält, sodass der von der Einreicherbank an diese Anschrift weitergeleitete Inkassoauftrag nicht
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