Altersvorsorge durch Rürup-Rente

Wer sich über seine finanzielle Situation im Rentenalter Gedanken macht, holt sich diverse Altersvorsorge Angebote ein. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist die private Rentenversicherung durchaus eine Alternative. Eine Möglichkeit der Altersvorsorge ist zum Beispiel die Basisrente, die allgemein als Rürup-Rente bekannt ist. Ihren Namen hat die Rürup-Rente von dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup, dem Begründer der Rürup-Rente. Eingeführt wurde sie im Jahre 2005. Diese Private Rentenversicherung im Vergleich zu einer klassischen Privaten Rentenversicherung hat kein Kapitalwahlrecht. Eine Kapitalabfindung ist innerhalb der Rürup-Basisrente nicht vorgesehen. Das heißt, wer sich für die Rürup Rente entschieden hat, dem wird der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern ausschließlich lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.

Altersvorsorge durch Rürup-Rente

Die Rürup-Rente kann nicht vererbt werden: Bei der Rürup-Rente verfällt das Vermögen wie bei einer gesetzlichen Rentenversicherung. Um das zu verhindern, werden von den Versicherungen verschiedene Lösungen für die Rürup-Rente angeboten.

Die Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente bietet sich vor Allem für Selbständige und Freiberufler an, da sie ausschließlich steuerlich gefördert wird. So kann man in der Ansparphase der Rürup-Rente von erhebliche Steuerersparnissen profitieren. Einen Antrag auf die staatliche Förderung der Rürup-Rente ist nicht notwendig. In den Genuss der staatlichen Unterstützung gelangt man über die Steuererklärung. Ausgezahlt wird die Rürup-Rente frühestens mit Beginn des 60. Lebensjahres. Es besteht dahingehend eine sogenannte Abrufoption. So kann der Termin für die erste Rentenzahlung auch nach hinten gelegt werden. Mit der Vorverlegung verringert sich der Auszahlbetrag der Rürup-Rente – findet der Rentenbeginn später statt, erhöht sich die Rürup-Rente.

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Wer noch in den Genuss einer frühen Auszahlung der Rürup-Rente mit 60 Jahren gelangen will, muss sich allerding beeilen: Ab dem Jahr 2012 verlagert sich der frühestmögliche Rentenbeginn der Rürup-Rente nach hinten. Mit einer Beantragung der Rürup-Rente im Jahr 2012 kann die Basisrente erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wird der Antrag allerdings noch in diesem Jahr gestellt, bleibt es bei einer Auszahlung der Rürup-Rente ab dem 60. Lebensjahr, denn die bestehenden Rürup-Rentenverträge haben dann Bestandsschutz.