Baufinanzierung: Was sind die rechtlichen Aspekte?

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist groß bei den Menschen in Deutschland. Etwa 16.000 Einfamilienhäuser bieten Familien in der Bundesrepublik eine Heimat. Deutlich mehr Eigenheime wären möglich. Die hohen Kosten für eine Baufinanzierung sowie eine begrenzte Anzahl an Baugrundstücken lassen den Wunsch eines eigenen Hauses bei vielen Bundesbürgern unerfüllt.

Baufinanzierung: Was sind die rechtlichen Aspekte?

Wer sich diesen Wunsch erfüllen konnte, ist in fast allen Fällen auf einen Immobilienkredit angewiesen. Das ist die üblichste Form der Baufinanzierung hierzulande. Mit dem Abschluss eines Vertrages gehen die Kreditnehmer diverse Pflichten ein. Fragen und Antworten zur Baufinanzierung liefert dieser Ratgeber.

Der Sinn und Zweck einer Baufinanzierung

Die Baufinanzierung dient dem Zweck, eine Immobilie neu zu bauen oder eine bestehende Immobilie zu kaufen. Ferner können die Mittel der Finanzierung zur Modernisierung oder Sanierung eines Gebäudes verwendet werden. Bei einer Baufinanzierung handelt es sich um eine zweckgebundene Kreditvergabe, die Kreditnehmer können das Geld nicht anderweitig einsetzen.

Die Bank prüft die korrekte Verwendung des Kredites. Sie fordert regelmäßig Rechnungen von den Kreditnehmern ein. Damit sichert sich die Bank finanziell ab. Im Gegenzug für das geliehene Geld können sie bei Zahlungsverzug die Immobilie versteigern. Werden die Geldmittel in die Immobilie investiert, steigt der Wert und die Bank kann das Haus bei Zahlungsschwierigkeiten bei einer Zwangsversteigerung in Deutschland zu einem höheren Preis veräußern.

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Kaufen oder bauen? Mit einem Immobilienkredit geht beides

Wie im vorherigen Absatz erwähnt, dient die Baufinanzierung nicht allein dem Bau einer neuen Immobilie über einen Anbieter für Fertighäuser oder einer anderen Bauweise. Bestandsimmobilien können damit ebenfalls finanziert werden. Anders als bei einem Hausbau in Eigenregie fallen keine Kosten für Materialien oder Bautätigkeiten an. Der Kaufbetrag wird in der Regel in einer Summe an den Verkäufer überwiesen. Als Nachweis der korrekten Verwendung des Kredits erhält der Baufinanzierer eine Kopie des Kaufvertrags.

Kaufen und das Modernisieren in Kombination ist ebenfalls bei der Baufinanzierung möglich. Neben dem Kaufvertrag muss der Kreditnehmer regelmäßig anfallende Rechnungen beim Kreditgeber vorlegen und somit den zweckgebundenen Einsatz des Geldes nachweisen.

Was zählt eigentlich als Modernisierung?

Ob Neubau oder Modernisierung – Bautätigkeiten an und neben einer Immobilie brauchen viel Zeit und finden meist in Etappen statt. Die Auszahlung der Gelder aus einer Baufinanzierung kann unter Umständen in verschiedenen Raten geschehen. Bei jeder Fertigstellung eines Bauabschnitts erhält die Bank die angefallenen Rechnungen. Nach einer Prüfung bewilligt sie die Kosten und veranlasst die Auszahlung einer weiteren Rate.

Welche Bautätigkeiten von der Bank bewilligt werden, hängt eng von der Absprache bei der Vergabe ab. Die Baufinanzierung umfasst in der Regel alle Arbeiten in und außerhalb einer Immobilie. Für die Gartengestaltung oder den Bau eines Carports für das neue Auto bewilligen die meisten Baufinanzierer die Kosten. Die Darlehnszinsen bei selbstgenutzten Immobilien sind geringer als bei vermieteten Immobilien. Die Aufnahme einer höheren Summe zur Modernisierung kann sich für den Kreditnehmer finanziell rechnen.

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Was wird nicht durch eine Baufinanzierung abgedeckt?

Eine goldene Regel bei der Baufinanzierung lautet: Alles, was fest mit dem Anwesen verbunden ist, wird in der Regel auch von der Bank bewilligt. Sanitäranlagen, elektrische Anlagen oder neue Fliesen für das Bad gehören unter anderem dazu.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, die Baufinanzierung gilt nicht für bewegliche Dinge. Die neue Küche oder die neue Schlafzimmereinrichtung sind separat zu finanzieren, etwa mit einem Ratenkredit der Bank.