Bausparvertag kündigen: Was ist rechtlich möglich und worauf sollte man dabei achten?  

So ein Bausparvertrag ist ja grundsätzlich eine überaus praktische Sache, nicht zuletzt aufgrund der besonders niedrigen Zinsen in der Ansparphase, die in der Regel deutlich geringer sind als beispielsweise bei einem normalen Immobiliendarlehen oder auf einem Tagesgeldkonto. Doch da ein solcher Bausparvertrag meist über eine relativ lange Zeit läuft (üblicherweise zwischen sechs bis zehn Jahre), stellt sich die Frage, was eigentlich passiert, wenn man das angelegte Geld früher benötigt, als ursprünglich geplant? Lässt sich ein Bausparvertrag einfach so und zu jeder Zeit kündigen? Mit welchen Kosten muss man dabei rechnen? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Und drohen eventuell sogar finanzielle Einbußen für den Anleger?

Bausparvertag kündigen: Was ist rechtlich möglich und worauf sollte man dabei achten?  

Die Finanzierung einer Immobilie mithilfe eines Bausparvertrages gilt bekanntlich als die mit Abstand beste Möglichkeit, um von besonders niedrigen Zinsen profitieren zu können. Dafür ist es allerdings zwingend notwendig, das Geld über einen langen Zeitraum fest anzulegen – was unter Umständen jedoch schnell zu einem Problem werden kann, zum Beispiel wenn man dringend Kapital benötigt oder sich der Traum vom Eigenheim aus anderen Gründen zerschlagen hat. In einem solchen Fall hat der Anleger zwar die Möglichkeit den Bausparvertrag unter Einhaltung einer gewissen Frist zu kündigen, doch drohen dann nicht nur der Verlust der staatlichen Wohnungsbauprämie, sondern gegebenenfalls sogar noch weitere finanzielle Nachteile – je nachdem in welcher Phase der Vertrag gekündigt werden soll.

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Wann ist der beste Zeitpunkt, um einen Bausparvertrag zu kündigen?

Bevor wir etwas näher auf den potentiell besten Zeitpunkt zur Vertragskündigung eingehen, sei vorab noch kurz gesagt, dass es sich im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen kann, wenn man schon im Vorfeld den gewünschten Bausparvertrag im Vergleich mit anderen Angeboten etwas genauer unter die Lupe nimmt und dabei auch auf die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten achtet. Ein Bausparvertrag kann zwar grundsätzlich zu jeder Zeit gekündigt werden, allerdings spielt der Zeitpunkt dabei eine wichtige Rolle:

Den Bausparvertrag während der Ansparphase kündigen

Die sogenannte Ansparphase beginnt direkt nach dem Abschluss des Vertrages und dauert – je nach Vertragsart und -inhalt – in der Regel bis zu zehn Jahre. Während dieser Zeit hat der Anleger die Möglichkeit, den Bausparvertrag quasi zu jeder Zeit kündigen zu können. Allerdings muss man hierbei mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten rechnen. Gut zu wissen: Die Länge der Kündigungsfrist wird in den Allgemeinen Bausparbedingungen festgehalten. Wer das Geld schneller benötigt, muss der Bausparkasse eine Entschädigung in Form eines Auszahlungsabschlages zukommen lassen, der in der Regel zwischen 0,5 und 1 Prozent des Guthabens pro Monat beträgt. Bei einem Gesamtguthaben von 15.000 Euro wären das also rund 150 Euro für jeden Monat, den das Geld vorzeitig ausgezahlt werden soll. Darüber hinaus hat der Bausparer dann weder einen Anspruch auf die zuvor ausgemachten günstigen Zinsen, noch auf eventuell vereinbarte Bonuszinsen. Wer während der Ansparphase staatliche Leistungen erhalten hat (Stichwort Wohnungsbauprämie), darf diese behalten – sofern das Geld wohnwirtschaftlich verwendet wurde und der Bausparvertrag mindestens sieben Jahre aktiv war.

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Den Bausparvertrag während der Darlehensphase kündigen

Bei der Darlehensphase handelt es sich um die letzte Stufe eines Bausparvertrages. Diese tritt ein, sobald der Anleger sich dazu entscheidet, das vertraglich zugesicherte Bauspardarlehen final in Anspruch zu nehmen. Auch während dieser Phase kann der Bausparer grundsätzlich zu jeder Zeit kündigen – allerdings lohnt sich eine Kündigung während der Darlehensphase in der Regel nur dann, wenn man eine deutlich günstigere Finanzierungsmöglichkeit gefunden hat (zum Beispiel einen anderen Anbieter, zu dem man den aktuellen Vertrag umschulden kann) oder anderweitig gespartes Geld zum Abbezahlen des Darlehens verwenden kann (beispielsweise aus einer Erbschaft). Wichtig: Bevor man den Bausparvertrag noch während der Darlehensphase kündigt, sollte man sich bei der Bausparkasse erkundigen, ob eventuelle Zusatzkosten anfallen.

Gibt es noch andere Alternativen, als den Bausparvertrag direkt kündigen zu müssen? 

Wer sich das angesparte Geld aus dem Bausparvertrag vor der eigentlich Zuteilung auszahlen lassen möchte oder muss, dem bieten sich praktischerweise noch andere Möglichkeiten, als den Vertrag komplett aufzukündigen. Zum einen kann der Vertrag geteilt werden, falls nicht die komplette Bausparsumme benötigt wird. Der nicht ausgezahlte Betrag fließt dann in einen neuen Vertrag, wobei die bereits bestehenden Konditionen und Vertragsinhalte übernommen werden. Die auf diesem Wege maximal auszahlbare Summe hängt allerdings von dem jeweiligen Anbieter ab. Zum anderen kann die Bausparsumme gesenkt werden, falls der Bau der Immobilie günstiger wird als ursprünglich gedacht. Dadurch wird der Bausparvertrag früher zuteilungsreif, sodass man deutlich früher an das benötigte Geld kommt. Abschließend sei gesagt, dass der Zuteilungsvorgang auch durch eine sogenannte Einmalzahlung zum Teil deutlich beschleunigt werden kann, sofern der noch fehlende Betrag auf diese Weise komplett eingezahlt wird. Wird der Vertrag beispielsweise bei 20.000 Euro zuteilungsreif und wurden davon bereits 17.000 Euro angespart, reicht eine Einmalzahlung von 3.000 Euro, um sich den Gesamtbetrag direkt auszahlen zu lassen.