Die Honorarberatung

Für die Geldanlage oder Kreditfinanzierung wenden sich viele Verbraucher an Finanzberater. Weil sie selbst sich überhaupt nicht oder nur minimal auf diesem Gebiet auskennen, vertrauen sie sich – und ihre Finanzen – einem Finanzberater an, von dem sie überzeugt sind, dass dieser die für sie besten Anlagemöglichkeiten aufzeigen wird. Dabei wird vielfach vergessen, dass in der Bundesrepublik die Anlagenberatung überwiegend als provisionsgestützte Beratung erfolgt. Der Berater erhält also eine Provision, wenn er bestimmte Finanzprodukte verkauft. Damit hat er auch ein persönliches Interesse an der Vermittlung – was mit einer optimalen Beratung eines Kunden nicht unbedingt immer zu vereinbaren ist.

Die Honorarberatung

Diese Ungewissheit bezüglich der Qualität des Finanzberaters muss aber nicht sein. Bei einer Honorarberatung fällt die Provisionszahlung weg und der Verbraucher ist sich hundertprozentig sicher, dass sein Berater unabhängig ist und alle Anlagemöglichkeiten in Betracht zieht.

Nun ist vom Gesetzgeber diese Beratung auf Honorarbasis neu geregelt worden. Nachdem der Deutschen Bundestag am 25. April 2013 das „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ (Honoraranlageberatungsgesetz) verabschiedete, hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit wird die Honorarberatung erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, wenn das Gesetz 2014 in Kraft tritt. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz der geschützte Beruf des „Honorar-Anlageberaters“ eingeführt.

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Gegenüber dem provisionsabhängigen Berater liegt der Vorteil der Honorarberatung in der vollkommen auf den Verbraucher ausgerichteten Dienstleistung. Der Verbraucher wird unabhängig, bedarfsgerecht und ohne persönliches Interesse beraten. Dabei müssen die Honorarberater nach dem neuen Gesetz weitergehende Anforderungen erfüllen, als Anlageberater auf Provisionsbasis:

Eine Anlagen-Honorarberatung darf ausschließlich auf Honorarvergütung des Verbrauchers erfolgen. So dass ein Berater, wenn ein Finanzprodukte nicht ohne Provision zu erhalten ist, diese an den Verbraucher weitergeben muss.

Außerdem hat der Honorarberater ein breites Angebot vorzuweisen, wofür er über einen ausreichenden Marktüberblick verfügen muss. Die Beratung muss vielseitigere Angebote als nur die eigenen oder die von nahestehende Anbietern umfassen.

Mit Einführung des Gesetzes besteht für den Honorar-Finanzanlageberater eine spezielle gewerberechtliche Erlaubnis- und Eintragungspflichten (IHK-Register), so dass die Honoraranlagenberatung z.B. auch für offene Investmentfonds möglich wird.