Haftung des Anlagevermittlers

Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater oder Anlagevermittler wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anlageberatungs- oder Auskunftsvertrag können nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht Gegenstand eines Musterfeststellungsverfahrens sein. Dies gilt auch dann, wenn im Zuge der Beratungs- oder Auskunftstätigkeit dem Anleger ein Prospekt ausgehändigt wurde, und dieser (fehlerhafte) Prospekt eine wesentliche Grundlage für die Anlageentscheidung darstellte.

Haftung des Anlagevermittlers

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30. Oktober 2008 – III ZB 92/07

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