Der Traum vom neuen Auto lässt sich heutzutage immer öfter erfüllen. Immer mehr Autofahrer entscheiden sich dafür ein Auto zu leasen, anstatt sich einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Dabei sollte man wissen, dass es sich bei einem Leasingvertrag um eine Art Mietrecht für ein Auto handelt. Man besitzt das Auto nicht und kann durch eine monatliche Zahlung einen zeitlich begrenzten Nutzungsvertrag erhalten.
Laut aktuellen Zahlen gibt es in Deutschland an klaren Anstieg an Leasing-Fahrzeugen zu verzeichnen. Mittlerweile ist mit 42 Prozent fast jedes zweite Auto auf deutschen Straßen ein Leasing-Fahrzeug.
Der Handel mit Leasing-Fahrzeugen boomt, so dass unter den Händlern ein reger Konkurrenzkampf herrscht. Hier gilt es für den Kunden den Markt genau zu sondieren und zu zuschlagen, wenn es sich ein gutes Angebot ergibt.
Um am Ende tatsächlich ein lohnendes Geschäft beim Abschluss eines Leasing-Vertrags zu machen, gilt es beim Leasen von Fahrzeugen auf ein paar wesentliche Faktoren zu achten. Aus diesem Grund haben wir Ihnen Leasing-Fahrzeuge im Folgenden unter die Lupe genommen und verraten Ihnen worauf es wirklich bei einem guten Leasing-Vertrag ankommt.
Was ist Leasing überhaupt?
Vom zivilrechtlichen Standpunkt ist ein Leasingvertrag nichts anderes als ein gemietetes Nutzungsrecht für ein Auto. Laut der Definition von Leasing organisiert der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Fahrzeug gegen Zahlung bei einer vereinbarten Zeitspanne. Nach Ablauf des Nutzungsrechts erhält der Leasingnehmer ein Angebot, um das Fahrzeug vollständig zu finanzieren. So handelt es sich beim Leasing auch um Art Finanzierung für ein Auto.
Zwei Möglichkeiten für einen Leasingvertrag
Bei einem Leasing-Vertrag für ein neues Fahrzeug unterscheidet man in zwei Varianten. Zu einem kann ein Fahrzeug durch einen Vertrag mit Restwertfixierung und zum anderen durch einen Vertrag nach Kilometerabrechnung geleast werden. Beim Vertrag mit Restwertfixierung wird nach Ablauf des Nutzungsrechts der vorab kalkulierte Restwert dem tatsächlichen Wert gegenübergestellt. Wurde das Fahrzeug nicht pfleglich behandelt, kann eine Nachzahlung auf einen Leasingnehmer zu kommen.
Bei einem Vertrag nach Kilometerabrechnung wird für den Nutzungszeitraum eine Kilometerpauschale vereinbart. Demnach berechnet sich auch die monatliche Rate für das Nutzungsrecht. Wenn ein Leasingnehmer mehr Kilometer gefahren ist, als kalkuliert wurden, muss man auch hier mit einer Nachzahlung rechnen. Bei weniger gefahrenen Kilometern erhält der Leasingnehmer jedoch auch eine Rückzahlung.
Auf das Kleingedruckte achten
Leasing-Verträge für Fahrzeuge mit neuster Technik und beeindruckenden Komfort werden immer beliebter. So ist der Abschluss eines Leasing-Vertrags in den meisten Fällen sehr verlockend. Vor dem Abschluss des Leasing-Vertrags gilt es in jedem Fall auch auf das Kleingedruckte zu achten. Zusätzliche Versicherungen können die monatliche Rate teurer gestalten, als angenommen.










