Informatives zum Bausparen: Verträge, Gebühren, Boni

Bausparverträge sind für viele Menschen ein zentraler Baustein zur Finanzierung von Eigenheim beziehungsweise Eigentumswohnung oder Umbauten und Modernisierungen. Die langfristige und zweckgebundene Form des Sparens bringt überzeugende Vorteile, aber auch einige rechtliche Faktoren mit sich, die Bausparer kennen sollten.

Informatives zum Bausparen: Verträge, Gebühren, Boni

Verträge – Bausparvertrag + Darlehensvertrag

Bei einem klassischen Bausparvertrag kommt es zwischen Bausparer und Bausparkasse zu einem verbindlichen Vertrag. In der Regel zahlen sämtliche Bausparer in einen Topf und zu einem späteren Zeitpunkt wird das gesparte Kapital sowie Zinsen und eine vereinbarte Darlehenssumme „nach Zuteilung“ an den jeweiligen Bausparer ausgezahlt. Die Laufzeit des Bausparvertrags beträgt meist zehn Jahre und wird auch als Ansparphase betitelt – sie hängt von den gewünschten Einzahlungen und der Bausparsumme ab. Aufgrund der besonderen Konstellation gilt der Bausparvertrag auch als Sonderform des Darlehensvertrags. Die zentralen Fakten:

  • Ein Bausparvertrag kombiniert ein zweckgebundenes Darlehen mit einem Sparplan.
  • Rund 30 bis 50 Prozent der Gesamtsumme werden von den Bausparern angespart. Der Rest wird als Fremdkapital bereitgestellt.
  • Einer der Vorteile des Bausparens besteht in der finanziellen Planbarkeit. Da die Zinsen für die Rückzahlung sowie die Tilgungsphase bereits beim Abschluss der Verträge festgelegt werden, lässt sich das Sparen und Tilgen konkret planen.
  • Zuteilungsreif ist ein Bausparvertrag erst dann, wenn die vereinbarte Sparsumme erreicht ist und eine Mindestsparzeit eingehalten wurde. Auch eine Bewertungszahl nimmt Einfluss und muss ausreichend sein. Diese Zahl ist umso höher, je mehr Geld in den Bausparvertrag fließt und je kürzer die Darlehenslaufzeit und je geringer die Darlehenshöhe.
  • Da es keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Zeitpunkt für die Auszahlung gibt, gilt es diese Faktoren sorgfältig zu klären.
  • Ist die Zuteilungsreife erreicht, kann es noch bis zu sechs Monate dauern, bis Bausparer die gewünschte Summe auf dem Konto haben.
  • Nachdem die Mitteilung von der Bausparkasse über die Zuteilung vorliegt, müssen Bausparer innerhalb eines bestimmten Zeitraums ihre Inanspruchnahme des Darlehens erklären. Ansonsten erlischt der Anspruch und es wird lediglich die angesparte Summe plus Zinsen ausgezahlt.
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Gebühren und Boni – ein Vertragsvergleich schafft Klarheit

Bevor Sparer einen Bausparvertrag unterzeichnen, sollten sie sich gründlich über gängige Konditionen und Bedingungen informieren. Die Angebote unterscheiden sich zum Teil deutlich voneinander. Unter anderem hinsichtlich Darlehenszinsen, Tilgungszeit, Abschlussgebühren und Zins- oder Treueboni. Für einen schnellen Überblick ist der direkte Vergleich von acht der besten Bausparverträge hilfreich, den der Verbraucherservice VGL Verlagsgesellschaft erarbeitet hat. Unter anderem werden Schwäbisch Hall, LBS Südwest, BHW und die Bausparkasse Mainz hinsichtlich der Vertragsvorteile, Angebotsqualität und Transparenz verglichen.

Tipp: Beim Vergleichen von Bausparverträgen ist der Effektivzins eine wichtige Kennzahl. Diese muss für Bauspar-Kombikredite – also bei einem Mix aus Bausparvertrag und Darlehen – von Anbietern transparent dargelegt werden. Der Effektivzins umfasst alle Gebühren und erleichtert den Vergleich von Bausparkassen ungemein.

Die Konditionen von Bausparverträgen werden von den Bausparkassen vorgegeben. Dazu zählen:

  • Darlehenszins
  • Bonusverzinsung
  • Mindestbewertungszahl
  • Mindestsparguthaben
  • Abschlussgebühr
  • Tilgungsbeiträge
  • Regelsparbeiträge

Die Abschlussgebühren betragen häufig zwischen 1 und 1,6 Prozent – der prozentuale Anteil wird von der Bausparsumme berechnet. Außerdem können Bausparkassen Kontoführungsgebühren von rund 20 Euro jährlich verlangen.

Kündigungswelle – Bonuszinsen retten!

Im Idealfall gibt es für Bausparer keine negativen Überraschungen. In der Realität sind es leider oft anders aus. Besonders die Kündigungswelle von laufenden Bausparverträgen mit hohen Bonuszinsen durch einige Bausparkassen hat in den vergangenen Jahren zum Teil hohe Wellen geschlagen. Wie auch die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtete, sind längst nicht alle Kündigungen rechtens.

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Angeblich attraktive Alternativangebote seitens der Bausparkassen sind stets kritisch zu prüfen. Oft handelt es sich um ältere Verträge mit hohen Guthabenzinsen, was im derzeitigen Zinstief besonders attraktiv für Sparer ist. Viele Bausparkassen sind hingegen daran interessiert, derartige Altverträge abzustoßen, um die hohen Ansprüche auf Boni und Guthabenzinsen loszuwerden.

In fast allen Fällen droht für Bausparer der Verlust des Bonus. Beispielsweise wenn:

  • Bausparer im Rahmen des Vertrags mehr als die vereinbarte Bausparsumme sparen.
  • der Verzicht auf ein Bauspardarlehen nach der Kündigung nicht ausdrücklich mitgeteilt wird.
  • wichtige Fristen verpasst werden.

Teilweise lässt sich der Bonus jedoch auch nach der Kündigung durch Bausparkassen retten. Da es um mehrere Tausend Euro gehen kann, lohnt sich die Prüfung des Einzelfalls durch einen Fachanwalt.

Sonderform: das Bausparsofortdarlehen

Neben dem klassischen Bausparvertrag gibt es Bausparsofortdarlehen. Anders als beim Klassiker erhalten Kunden die Bausumme hier sofort und müssen nicht erst Summe X ansparen. Die Tilgung beginnt erst nach der Vertragslaufzeit des Bausparsofortdarlehens – zuvor werden keine Raten fällig. Bausparsofortdarlehen gelten als endfälliges Darlehen. Dennoch steht auch hier das Bausparen im Fokus: Ergänzend zum Bausparsofortdarlehen wird deshalb Geld über mehrere Jahre (oft 10) in einen Bausparvertrag eingezahlt und die Sparsumme dient später zur Darlehenstilgung.

Zudem gibt es Alternativen mit Soforteinzahlung, die alternativ zu den Schnelltarifen der Beschleunigung des Prozederes genutzt werden können.

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