Es kann schneller passieren als gedacht: Ein Unfall mit dem Auto, die Waschmaschine versagt unerwartet oder der Computer fährt plötzlich nicht mehr hoch. Ist in solchen Situationen nicht genug Geld auf dem Konto, um sich einen Ersatz zu kaufen, ist ein Kredit eine mögliche Lösung. Besonders übers Internet scheint es verlockend einfach zu sein, einen Kredit aufzunehmen. Allerdings sollten Kreditnehmer ihre Rechte kennen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Ist ein Ratenkredit notwendig?
Generell ist es nicht immer notwendig, einen Ratenkredit aufzunehmen. Ist die benötigte Summe relativ niedrig, ist es eventuell einfacher, den Dispositionskredit des Girokontos in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist dies nur dann ratsam, wenn sich die Summe innerhalb von wenigen Monaten zurückzahlen lässt. Wer weiß, dass er den eingeräumten Kreditrahmen übersteigt, sollte auf jeden Fall vorher das Gespräch mit der Bank suchen! Diesen Rahmen zu überschreiten, zieht im Allgemeinen hohe Zinsen nach sich. Sinnvoller ist es daher, den Kreditrahmen zeitweise zu erhöhen, um die sogenannten Straf-Zinsen zu vermeiden.
Wer mehr als drei Monate einplant, um die Raten zu zahlen, sollte auf den Dispositionskredit verzichten und auf einen Ratenkredit ausweichen. Die Zinsen sind dort niedriger, was sich positiv auf die Summe auswirkt.
Kreditvertrag: Rechte für den Kreditnehmer
Die gute Nachricht zuerst: Wer einen Vertrag unterschreibt, der Formfehler enthält, kann den Vertrag rückgängig machen. Das gilt allerdings nur so lange, wie noch kein Geld auf das Konto des Kreditnehmers geflossen ist. Wurde bereits Geld überwiesen, ist dieses Recht nur noch eingeschränkt vorhanden und hängt davon ab, welcher Formfehler vorliegt.
Die wichtigsten Punkte, die in einem Kreditertrag ersichtlich sein müssen, sind:
- Der Darlehensbetrag
- Der Effektivzins
- Das Widerrufsrecht
Nur über den Effektivzins können Kreditnehmer sehen, welche Kosten tatsächlichen auf sie zukommen und können Angebote besser vergleichen. Es reicht daher nicht aus, wenn in einem Vertrag lediglich der Sollzins aufgeführt ist.
Widerrufsrecht bei Immobilien: Die Zeit drängt!
Kreditnehmer sollten immer einen genauen Blick auf die Widerrufsbelehrung werfen. Wenn in der Vergangenheit bereits Verträge abgeschlossen wurden, ist es sinnvoll, hier noch einmal genau nachzusehen, ob alle Regularien eingehalten wurden. Unter Umständen sind Fehler vorhanden und der Vertrag ist rein rechtlich nicht zustande gekommen. Ist das der Fall, lässt er sich widerrufen.
Im Falle von Immobilienkrediten sind viele Kunden zwischen 2002 und 2010 nicht ausreichend über ihre Widerrufsrechte aufgeklärt worden. Dies hat jetzt zur Folge, dass Immobilienbesitzer unter bestimmten Umständen heute noch von ihrem Widerruf Gebrauch machen können. Ob sich dies finanziell lohnt, ist vom individuellen Fall abhängig.
Wer sich nicht sicher ist, ob der damals abgeschlossene Immobilienkredit rechtmäßig aufgesetzt wurde, sollte den Vertrag von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen lassen. In diesen speziellen Fällen ist aber Eile geboten: Die Hausbesitzer haben nur noch bis zum 21. Juni Zeit, um den Widerruf bei der finanzierenden Bank einzureichen.
Verbesserungen für den Kreditnehmer
Im Allgemeinen haben Kreditnehmer 14 Tage Zeit, ihren Vertrag zu widerrufen, nachdem sie über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Da die Widerrufsbelehrung Teil des Vertrags ist, der zu unterschreiben ist, ist in der Regel der Tag der Vertragsunterzeichnung der zu beachtende Termin.
Für den Kreditnehmer haben sich in der Vergangenheit einige Verbesserungen ergeben. Für ihn ist es heute noch sicherer geworden, einen Kredit aufzunehmen.
Wer beispielsweise einen Kredit aufnimmt, um damit einen Fernseher voll zu finanzieren, kann das Widerrufsrecht heute nicht mehr nur auf den Kauf, sondern ebenso auf die Finanzierung beziehen. Bei solchen Krediten ist die Rede von verbundenen Geschäften.
Um auf Nummer sicher zu gehen, schließen Kreditnehmer vor allem bei hohen Summen gerne eine Restschuldversicherung ab. Besonders bei einer Immobilie oder der Finanzierung eines neuen Autos ist dies sinnvoll. In diesen Fällen von verbundenen Geschäften zählt ebenfalls das 14-tägige Widerrufsrecht und lässt sich sogar auf die Restschuldversicherung ausweiten.
Nur an seriöse Banken wenden
Um möglichem Ärger bei der Kreditaufnahme möglichst aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, sich nur an seriöse Stellen zu wenden. Fühlt der Kunde sich bedrängt, einen Vertrag abzuschließen, entstehen durch die Beratung Kosten oder handelt der Berater offensichtlich nicht im Sinne des Kunden, ist von einer Unterschrift abzusehen. Mehr hilfreiche Tipps zu Voraussetzungen und Kreditaufnahme finden Interessierte hier.