Das Bundesjustizministerium hat heute die Eckpunkte der Reform des Versicherungsvertragsrechts vorgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis 2008 gegeben, um Änderungen im Recht der Kapital-Lebensversicherungen vorzunehmen. Dies ist nun Anlass für eine weitgehende Reform des Versicherungsvertragsrechts.
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