Auspuff

Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche SE

Der Bundesgerichtshof hat das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche SE vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zugelassen. Das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG zur Verletzung von Publizitätspflichten im Zusammenhang des sogenannten Dieselskandals steht einem weiteren Kapitalanleger-Musterverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart

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Deutsche Bank Frankfurt

8,99 € für ein Basiskonto?

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts enthaltenen Entgeltklauseln für ein Zahlungskonto mit nur grundlegenden Funktionen (Basiskonto) sind im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam, wenn bei der Bemessung des Entgelts das kontoführende Institut den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand

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Hund

Die Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln

Die Zinsanpassungsklauseln der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sind unwirksam.

So hat das Oberlandesgericht Dresden in dem hier vorliegenden Fall einer Musterfeststellungsklage entschieden, die von der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig eingereicht worden ist. Der Verein begehrt

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Karlsruhe und die Europäische Bankenunion

Die Europäische Union hat durch die Regelungen zur Europäischen Bankenunion, namentlich zum Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM), bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht

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Aufklärungspflichten bei einem Schifffonds

Bei einem Schiffsfonds ist in Bezug auf Risiken wegen Schiffsgläubigerrechten sowie wegen der Anwendung ausländischen und internationalen Rechts aufzuklären.

Insoweit ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs weder wegen Grundsatzbedeutung noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung noch zur Rechtsfortbildung erforderlich. Denn die

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Kündigung von Prämiensparverträgen

Eine Bank kann einen Prämiensparvertrag erst mit Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrten Bankkunden in der Hauptsache die Feststellung des Fortbestandes dreier Sparverträge. Im Jahr 1996 warb die beklagte Sparkasse für das „

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