Rechtsfragen bei Krediten aus dem Ausland

Bei der Vergabe von Krediten sind deutsche Geldhäuser streng. Das spüren nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen, die dringend auf einen Kredit angewiesen sind. Privatverbraucher erlebendes ebenso häufig, dass ihre Anfrage nicht erfolgreich ist. Die Zahl der abgewiesenen Anträge ist hoch.

Rechtsfragen bei Krediten aus dem Ausland

Es ist sinnvoll, bei der Kreditvergabe auf eine ausreichende Bonität zu achten. Nicht bewilligte Darlehen behindern jedoch Investitionen von Unternehmen und können Verbraucher in finanzielle Schwierigkeiten führen. Nicht selten suchen Sie Ihr Glück dann im Ausland. Kredite von renommierten Bankhäusern und Institutionen aus europäischen Nachbarländern an Deutsche haben Konjunktur. Auf was sollten Verbraucher beim Kredit aus dem Ausland achten?

Schnelle Hilfe aus der Schweiz

Schweizer Kredite für deutsche Bundesbürger sind gefragt. Mit einem Gidu Kredit erhalten Menschen aus der Bundesrepublik eine schnelle und unbürokratische Finanzspritze. Ein Kredit der Eidgenossen unterliegt anderen rechtlichen Bestimmungen als in Deutschland. Häufige Ablehnungsgründe deutscher Kreditinstitute spielen für Schweizer Geldgeber keine entscheidende Rolle. Ein negativer Schufa-Eintrag, ein hohes Alter oder die Selbstständigkeit haben weniger oder keine Auswirkungen auf den Kredit aus der Schweiz.
Die Kontrollen der Bonität sind vorhanden, jedoch bei weitem nicht so streng. In erster Linie achtet der Schweizer Kreditgeber auf einen ausreichenden monatlichen Geldeingang. Seriosität und Zuverlässigkeit wird auch in der Schweiz großgeschrieben. Eine Ablehnung ist daher nicht auszuschließen. Dank der niedrigeren Maßstäbe und des unkomplizierteren Antrags ist eine positive Bewilligung bei ausreichender Bonität sehr wahrscheinlich.

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Grundlagen Schweizer Kreditrecht

Innerhalb der Europäischen Union gelten einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten. Zudem haben Deutschland und andere Länder spezifische Regelungen bei der Kreditvergabe festgelegt. In der Schweiz sind Verbraucher bei der Aufnahme eines Konsumkredites ebenfalls geschützt. Das Bundesgesetz über den Konsumkredit gilt für alle Verbraucher in dem Heimatland der berühmten Schweizer Schokolade von Lindt.
Das Gesetz schreibt unter anderem den gültigen Höchstsatz von Kreditzinsen vor und welche Formvorschriften ein Kreditvertrag erfüllen muss. Verboten sind mittlerweile auch missbräuchliche Klauseln in Fremdwährungsdarlehen aus der Schweiz. Ferner ist eine Prüfung der Kreditfähigkeit des Konsumenten vorgeschrieben. Die Fähigkeitsprüfung ist dabei deutlich milder als in Deutschland. Ein Grund, warum viele deutsche Konsumenten einen günstigen Kredit in der Schweiz aufnehmen.

Tipps für den Kreditantrag in einem EU-Land

Innerhalb der Europäischen Union gibt es Regeln, die für einen Verbraucherkredit gelten. Unabhängig davon, in welchem Land der Kredit aufgenommen wurde. Es empfiehlt sich, auf jeden Fall verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Kreditgeber sind in der EU verpflichtet, das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ auszuhändigen. Es bietet einen Überblick über die Bedingungen des Kredites. Gemäß dem allgemeinen Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dürfen EU Bürger aus einem anderen Land bei der Kreditvergabe im Ausland nicht benachteiligt werden.

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EU-Bürger haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterzeichnung des Kreditvertrages davon zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf keiner Begründung. Es muss lediglich das bereits geliehene Geld zuzüglich Zinsen und nicht erstattungsfähiger Kosten zurückgezahlt werden. Auch steht Verbrauchern in Europa das Recht einer frühzeitigen Rückzahlung des Kredites zu. Das betrifft alle Verbraucherkredite mit einem Volumen von 200 bis 75.000 €. Ausgeschlossen von der Rückzahlungsmöglichkeit sind bestimmte Darlehn wie Immobilienkredite, Leasing- oder Mietverträge oder Überziehungskredite.

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