Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil alle Banken verpflichtet, zu viel gezahlte Gebühren der vergangenen Jahre an die Kunden zurückzuzahlen.

Hintergrund: Viele Banken haben angesichts der Negativzinsen für Geldanlagen bei der Zentralbank die Bankgebühren für ihre Kunden deutlich angehoben oder auch neue Gebühren eingeführt, ohne die Kunden um Zustimmung zu bitten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen schätzt, dass jedem Kunden um die 120 € zurückgezahlt werden müssen. Wer eine Bank mit günstigen Gebühren sucht, kann sich bei Reviewsbird.de Erfahrungs- und Testberichte durchlesen.
Kunden müssen das Geld schriftlich einfordern
Wer nun davon ausgeht, dass die Banken das in der Vergangenheit zu viel gezahlte Geld für Gebühvon selbst zurückzahlt, wird enttäuscht sein. Vielmehr müssen die Kunden ihr Geld selbst einfordern und das am besten schriftlich. Dabei muss Verjährungsfrist beachtet werden. Das bedeutet, dass die ohne Zustimmung eingezogenen Gebühren grundsätzlich nur für die letzten drei Jahre zurückgefordert werden können. Entsprechende Vorlagen für das Schreiben an die Bank können auf den Seiten der Verbraucherschutzzentralen eingesehen beziehungsweise heruntergeladen werden.
Geschäftskunden besonders betroffen
Wer als Selbständiger ein Geschäftskonto führen muss, zahlt in der Regel besonders hohe Gebühren. Beispielsweise werden von Ladenbesitzern, die mit Bargeld zu tun haben, auch Gebühren für die Bargeldeinzahlungen erhoben. Der eine oder andere Ladenbesitzer, der sich mit der Firma bei der Bank Geld geliehen hat, wird es sich überlegen müssen, ob er die zu viel gezahlten Gebühren zurückverlangt, wenn er gleichzeitig damit rechnen muss, dass ihm sein Konto und vielleicht auch noch der Kredit gekündigt wird.
Banken reagieren unterschiedlich
Einige Banken vertreten die Auffassung, dass unter das Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nur Entgelterhöhungen im betroffenen Zeitraum fallen. Andere Institute stellen sich quer und sagen, dass die Kunden ihr Konto je dennoch weiter genutzt hätten und damit durch konkludentes Handeln und Zahlung ihre Zustimmung zu den =“tl“>Gebühren gegeben hätten. Einige Banken gehen noch aggressiver vor und fordern die Kunden zur Zustimmung zu den Gebühren auf, wobei dir Zustimmung auch nachträglich gelten soll. Andernfalls würden sie als letzte Konsequenz die Kontoverbindung des Kunden kündigen. Insbesondere die Ing-Diba, die Deutsche Bank oder auch die comdirect-Bank haben sich zum Teil auch öffentlich derart geäußert.
Das Geschäftsmodell der klassischen Banken schmilzt dahin
Üblicherweise verdienen Banken im Einlage- und Kreditgeschäft Geld damit, dass sie auf der einen Seite verzinsliche Geldanlagen anbieten und auf der anderen Seiten Kunden Geld leihen und dafür Zinsen verlangen. Da die Zinsen für Kredite höher sind als die für Bankeinlagen gezahlten Zinsen, ergibt sich eine Zinsmarge, aus der die Banken ihren Profit ziehen.
Da sie durch die Geldschöpfung wesentlich mehr Kredite vergeben können, als Einlagen eingezahlt werden, vergrößert sich der Gewinn der Banken. Wegen der anhaltenden Nullzinspolitik der EZB legen viele Kunden ihr jedoch nicht mehr bei der Bank, sondern Anlageformen wie Aktien oder ETFs mit einer wesentlich höheren Rendite an, sodass den Banken aus den Einlagen heute wesentliche weniger Geld zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite werden Banken als Finanzintermediäre zunehmend unwichtiger, da zur Finanzierung der Kunden der Kapitalmarkt vielfach direkt ohne Zwischenschaltung der Bank angezapft wird. Hinzu kommt die Konkurrenz von den Neo-Banken und Fintech-Unternehmen, die Kunden mit extrem niedrigen Gebühren locken. Das klassische Geschäft der Banken ist also heftig ins Wanken geraten, weshalb in den Banken heute großflächig umstrukturiert und nach neuen tragfähigen Konzepten gesucht wird, um auch in der Zukunft Bestand zu haben.