Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der VBG Vermögensbeteiligungs-Vertriebsgesellschaft GmbH, Nürnberg, am 27. Januar 2009 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Die Gesellschaft bot Anlegern über eine stille Beteiligung Verträge mit dem unbedingten Versprechen an, das erhaltene Kapital nach Vertragsbeendigung wieder zurückzuzahlen. Mit dieser Tätigkeit betreibt die Gesellschaft das Einlagengeschäft ohne über die dafür nach dem Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.