Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsstreit – und der Gegenstandswert

Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse der Markeninhaberin an der Aufrechterhaltung ihrer Marke.

Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsstreit – und der Gegenstandswert

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 € für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen1.

Mangels abweichender Anhaltspunkte ist hiervon auszugehen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17. Februar 2020 – I ZB 39/19

  1. vgl. BGH, Beschluss vom 22.12 2017 – I ZB 45/16, WRP 2018, 349 Rn. 1 mwN[]
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