Am Freitag beschloss der Bundestag eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes. Danach sind Lebensmittelhändler künftig verpflichtet zu melden, wenn ihnen verdorbene Lebensmittel geliefert wurden.

Zukünftig sollen Lebensmittelunternehmer, die Grund zu der Annahme haben, dass ein für sie bestimmtes Lebensmittel, über das sie die tatsächliche unmittelbare Sachherrschaft erlangt haben oder das ihnen angeliefert worden ist, nicht sicher ist, verpflichtet werden, die zuständige Behörde zu informieren. Gleiches gilt künftig auch für Futtermittel.