Der Musikalienhändler in neuem Gewand: Zum 1. August 2009 tritt die neue Ausbildungsordnung zum „Musikfachhändler/Musikfachhändlerin“ in Kraft. Den traditionsreichen Ausbildungsberuf des Musikalienhändlers gibt es schon seit über 50 Jahren. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich diese Branche immer weiter entwickelt, sich an neuen Trends orientiert und eine grundlegende Umstrukturierung durchlebt. Während das Angebot des Musikhandels sich früher im Wesentlichen auf Noten und akustische Instrumente beschränkte, gehören heute auch Musikelektronik und moderne Tonträger zum unbedingten Muss der Angebotspalette. Um dem Bedürfnis nach einer modernen, zukunftsorientierten Ausbildung Rechnung tragen zu können, war daher auch die Aktualisierung dieses Ausbildungsberufes dringend geboten. Als eine Branche, die stetigem Wandel ausgesetzt ist, benötigt der Musikhandel in verstärktem Maße gut und praxisnah ausgebildetes Fachpersonal, das neben aktuellem Fachwissen insbesondere auch umfangreiche Kenntnisse über neueste technische
Entwicklungen beherrschen muss.

Nunmehr gibt es mit der modernisierten Ausbildungsordnung erstmalig eine staatliche Anerkennung des Berufs. Mit dem neuen 3-jährigen Ausbildungsberuf „Musikfachhändler/Musikfachhändlerin“ werden junge Menschen gezielt auf die besonderen Herausforderungen in dem traditionsbehafteten Musikfachhandel vorbereitet. Damit wird einerseits dem dringenden Bedarf nach passgenau ausgebildetem Personal Rechnung getragen, andererseits aber auch ein Beitrag zur weiteren Professionalisierung innerhalb der Musikbranche geleistet.
Im Rahmen der Modernisierung des Ausbildungsberufes wird die Prüfung zum „Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin“ künftig als Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) erfolgen. Bei der GAP wird die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen abgenommen und die bisher übliche Zwischenprüfung entfällt. Diese neue Prüfungsform hat keine materiellen inhaltlichen Änderungen der Prüfungsanforderungen zum Ziel, sondern dient der Optimierung der Prüfungsstruktur. Da mit der GAP im Bereich Handel Neuland betreten wird, wird die GAP einer Erprobung unterworfen, indem gleichzeitig mit der neuen Ausbildungsordnung mit klassischer Prüfungsgestaltung eine Erprobungsverordnung in Kraft tritt, die bis zum 31. Juli 2015 die Prüfungsparagraphen ersetzt. Bis zum Ende der Erprobungszeit wird eine Evaluierung der neuen Prüfungsform durchgeführt.
Wenngleich der Musikfachhandel eine relativ geringe Anzahl Auszubildender aufweist, hat man sich in Anbetracht des überalterten Berufsbildes und der Notwendigkeit der Attraktivitätssteigerung dieses Ausbildungsberufes für dessen Modernisierung entschlossen. Schon aufgrund des „Alters“ des Ausbildungsberufes mussten dabei eine Reihe inhaltlicher Veränderungen der neuen Ausbildungsordnung „Musikfachhändler/Musikfachhändlerin“ vorgenommen werden. Dabei wurden erstmals IT-bezogene Inhalte aufgenommen, wie beispielsweise die digitale Verarbeitung von Musikstücken sowie der Verkauf und Versand elektronischer Musikinstrumente. Viele dieser IT-Bereiche, wie beispielsweise E-Commerce, werden in den kommenden Jahren zunehmend Bedeutung gewinnen.