Die „Energiewende“ zeigt auch zum aktuellen Jahreswechsel wieder ihre Spuren:

- Energieeffizienz für Gebäude:
- Am 1. Januar 2016 startet das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) mit den Förderkomponenten „Heizungs- und Lüftungspaket“. Ziel ist es, neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen. Hierfür stehen im APEE insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über 3 Jahre zur Verfügung. Bauherren, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erhalten für ihre Investition Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse.
- Ebenfalls ab dem 1. Januar 2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein „Energielabel“ tragen. Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen.
- Energieeffizienz für Produkte und Dienstleistungen:
- Ab dem 1. Januar 2016 gilt nach der Verordnung (EU) 1254/2014 eine Kennzeichnungspflicht für Wohnraumlüftungsgeräte wie etwa Ventilatoren. Hierfür wird wiederum das us dem Haushaltsgerätebereich bekannte, farbige EU Effizienzlabel (mit den grünen bis roten Klassen A+ bis G) verwendet.
- Ebenfalls ab dem 1. Januar 2016 gilt nach der Verordnung (EU) 2015/1095 eine Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Kühllagergeräte; diese benötigen ab Januar ebenfalls dieses farbige EU-Effizienzlabel.
- Energiewende:
- Beim Bau neuer Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen („Stromautobahnen„) gilt ab Anfang 2016 der Vorrang für Erdkabel; hierdurch soll die Akzeptanz der für die Energiewende erforderlichen Stromleitungen (insbesondere bei bayerischen Lokalparteipolitikern) gesteigert werden.
- Eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht Anreize vor, neue emissionsärmere Kraftwerke zu bauen, und verdoppelt hierfür das bestehende jährliche Fördervolumen von bisher 750 Mio. € auf auf 1,5 Mrd. €.
- Förderprogramme zur Energieeffizienz:
- Im Januar startet die Pilotphase des Programm STEP up! (Stromeffizienzpotenziale nutzen). Innovative Ideen zur Energieeinsparung konkurrieren in einem Wettbewerb um Fördergelder. Die Maßnahme, die die höchste Einsparung pro Förder-Euro erbringt, erhält den Zuschlag. Damit erprobt das Bundeswirtschaftsministerium ein neues Instrument, um Innovationen im Bereich Energieeffizienz anzuregen. Die Initiative richtet sich an Unternehmen, Energiedienstleister, Stadtwerke und andere Akteure. Bis 2018 stehen für die Pilotphase insgesamt rund 300 Millionen Euro zur Verfügung.
- Die „Nationale TOP-Runner-Initiative“ startet ebenfalls zu Jahresbeginn 2016. Verbraucher werden über diese neue Informationskampagne gezielt über die Effizienz von Produkten informiert, um den besten Produkten zum Durchbruch zu verhelfen. Neben dem privaten Verbraucher gibt es aber auch Informationen und Veranstaltungen für weitere wichtige Zielgruppen, u.a. für Hersteller und den Handel.