Die Bundesregierung hat ein so genanntes REACH-Anpassungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Damit soll das deutsche Chemikalienrecht den europäischen Vorgaben (Verordnung der EG Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung Chemischer Stoffe (REACH) angepasst werden.
Durch die REACH-Verordnung wird das Chemikalienrecht in der EU grundlegend neu geordnet und vereinheitlicht. Mit dem Gesetz sollen die erforderlichen rechtlichen Vorschriften für den Vollzug der Verordnung geschaffen und überflüssige Vorschriften des Chemikalienrechts aufgehoben werden. Dadurch wird unter anderem geregelt, welche Behörden bestimmte Aufgaben übernehmen sollen, wie Verstöße geahndet und wie der Austausch zwischen den Behörden erfolgen soll.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf den mit der REACH-Verordnung verbundenen “Paradigmenwechsel” für das deutsche Chemikalienrecht “nur unzureichend” berücksichtige. Er verweist darauf, dass eine Überarbeitung auch die spätere Integration in ein neues Umweltgesetzbuch erleichtere. So sollten beispielsweise unterschiedliche Begriffsbestimmungen im Chemikaliengesetz und in der REACH-Verordnung vermieden werden. Außerdem empfiehlt der Bundesrat eine Vereinfachung der Abläufe, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich bei dem Gesetzentwurf lediglich um eine Novelle des Chemikalienrechts handelt, das darauf abzielt, die Umsetzung der Kernbereiche der REACH-Verordnung zu ermöglichen, die am 1. Juni 2008 in Kraft tritt. Damit die Verordnung rechtzeitig in Kraft treten könne, sollten andere erforderliche Anpassungen des Chemikalienrechts durch eigenständige Gesetzesvorhaben erfolgen.










