Das Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts ist am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit am 17. Mai 2012 in Kraft getreten. Mit dieser Novelle, die der Umsetzung von Vorgaben des europäischen Rechts dient, wird das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und gleichzeitig die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) an das neugefasste EnVKG angepasst.

Ziel der Novelle ist es, die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte und erfolgreiche farbige Effizienzskala auf weitere, sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte auszudehnen. Neben Haushaltsgeräten und Konsumgütern gehören künftig etwa auch gewerbliche Produkte dazu. Für welche konkreten Produktgruppen das EU-Effizienzlabel gilt, ergibt sich auch weiterhin aus den produktspezifischen Rechtsakten der EU-Kommission. Hier ist auch festgelegt, ab wann für die einzelnen Produktgruppen die Pflichten für Lieferanten, Hersteller und Händler greifen und welche Übergangsbestimmungen gelten.
Der Anwendungsbereich der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung wird von bislang „energiebetriebenen Haushaltsgeräten“ auf „energieverbrauchsrelevante Produkte“ erweitert, so dass nunmehr nicht mehr nur Haushaltsgeräte erfasst sind, sondern auch Produkte für gewerbliche Anwendungen sowie Produkte, die zwar selber keine Energie verbrauchen jedoch maßgeblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben wie etwa Wärmeschutzfenster.
Auch die neuen Regelungen zielen auf eine Steigerung der Energieeffizienz durch eine Verbraucherinformation. Zu diesem Zweck soll dem Käufer durch das farbige EU-Effizienzlabels sowie der Angaben über den Energieverbrauch (oder den Verbrauch an anderen wichtigen Ressourcen) eine verbesserte Informationsgrundlage für seine Kaufentscheidung zur Verfügung gestellt werden.
Das neue, nunmehr auch in Deutschland umgesetzte EU-Effizienzlabel kennt insgesamt auf 7 Energieeffizienzklassen, angefangen von „G“ für „wenig effizient“ über „A“ für „sehr effizient“ bis zu den drei neuen Klassen „A+“, „A++“, „A+++“, die bei entsprechendem technischen Fortschritt hinzugefügt werden können. Gleichzeitig gibt das Energieeffizienzlabel mittels Piktogrammen Auskunft über den jährlichen Energieverbrauch sowie über weitere produktspezifische Informationen.
Daneben bildet die Verbesserung der Marktüberwachung durch erweiterte Vollzugspflichten und Vollzugsbefugnisse für die Bundesländer (u. a. Stichprobenkontrollen) einen zweiten wichtigen Schwerpunkt dieses Gesetzes.