Der Bundesrat möchte die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bundeseinheitlich regeln und zugleich ihre Finanzierung sichern. In einem heute beschlossenen Entwurf eines „Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes“ verweist er auf den voranschreitenden Fachkräftemangel in den Kliniken und die Notwendigkeit, dieses Berufsbild aufzuwerten.
Operationstechnische Assistenten seien Spezialisten und vereinigten organisatorische sowie medizinisch-technische Fachkenntnisse rund um die operative Betreuung der Patienten. Insbesondere das komplexe Versorgungssystem mache ihren Einsatz erforderlich. Die bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führen deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens. Außerdem befürchtet er, dass die derzeitige Ausbildungsfinanzierung mit Blick auf die Einführung des neuen, an Fallgruppen orientierten Abrechnungssystems nicht mehr gesichert ist.
Entsprechende Übergangsvorschriften sollen dafür sorgen, dass auch diejenigen adäquate Arbeitsplätze finden, die ihre Ausbildung noch unter den alten Bedingungen abgeschlossen haben.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn dann zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vorlegt.
Bildnachweis:
- AG/LG Düsseldorf: Michael Gaida










