Wird ein Kaufmann wegen unseriöser Geschäftspraktiken vom weiteren Handel beim Internetauktionshaus Ebay ausgeschlossen und führt er sein ebay-Geschäft dann über einen Strohmann weiter, der die Waren nun unter seinem Namen weiter vertreibt, um damit die Sperre zu umgehen, kann nach einem Urteil des Landgerichts Berlin auch dieser Strohmann ohne weitere
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