Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Fällen mit der Pflicht des Anbieters eines sozialen Netzwerks, Facebook, befasst, dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen, und für bestimmte Fälle eine Klarnamenpflicht bei der Facebook-Nutzung verneint. In den beiden hier entschiedenen Fällen unterhalten die beiden Facebook-Nutzer jeweils ein Nutzerkonto für ein von Facebook Inc. (jetzt:
Lesen