Eine mit der Bekämpfung online begangener Nachahmungen betraute nationale Behörde kann anhand einer IP-Adresse Zugang zu Identitätsdaten erhalten. Der Gerichtshof der Europäischen Union präzisiert insoweit die Anforderungen an die Modalitäten einer zulässigen Vorratsspeicherung dieser Daten und des Zugangs zu ihnen.
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