Eine private Krankenversicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragen.
In dem hier vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall leider der bei der beklagten Krankenversicherungsgesellschaft privat Versicherte an der Glasknochenkrankheit (Osteogenesis Imperfecta). Aufgrund dieser Erkrankung träten, so sein
Artikel lesen
















































