Die Bundesregierung hat die Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zur gebilligt. Die neue Verordnung soll – nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – zum 1. Dezember 2011 in Kraft treten.

Das neue Pkw-Label soll dem Verbraucher eine Hilfestellung bei seiner Kaufentscheidung bieten, indem es den Verbraucher über die absoluten Verbrauchswerte eines Pkw informiert und zudem über die neue farbige CO2-Effizienzskala Auskunft darüber gibt, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen der jeweiligen Klasse ist.
Die CO2-Effizienzskala folgt dem Vorbild der bereits bei Haushaltsgeräten gebräuchlichen Form der Kennzeichnung. Diese enthält die Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient).
Die Berechnung der jeweiligen Effizienzklasse eines Kraftfahrzeugs basiert auf einem so genannten relativen Modell. Das bedeutet, dass die Berechnung der CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse erfolgt. Mit anderen Worten: Ein Luxuswagen oder ein SUV darf – da schwerer – ruhig mehr in die Umwelt pusten und trotzdem noch ein A+ erhalten, während einem Kleinwagen aufgrund dieser Berechnungsweise fiel engere Grenzwerte für ein grünes Siegel gezogen sind.
Daneben enthält das neue Pkw-Label künftig auch Angaben zum Stromverbrauch, um so den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität Rechnung zu tragen.
Zusätzlich sollen die Angaben zur Jahressteuer und den durchschnittlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom) dem Verbraucher künftig die Möglichkeit bieten, auch die langfristigen Betriebskosten in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.