Morgen treten eine Reihe von Neuregelungen im Patentrecht in Kraft. Das Reformgesetz soll die Verfahren vor dem Deutschen Patent-? und Markenamt, vor dem Bundespatentgericht und vor dem Bundesgerichtshof in Patent-? und Markensachen vereinfachen.
Neben dieser Verfahrensvereinfachung wird auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, vereinfacht, insbesondere bei den zu beachtenden Formalien, die erforderlich sind, um die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Erfindung zum Arbeitgeber sicherzustellen und gleichzeitig dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung dafür zu gewähren.

Über die Neuregelungen haben wir bereits ausführlich anlässlich der Verabschiedung im Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009 berichtet.