In den Medien wird häufig auf fremdes Bildmaterial zurückgegriffen, um Webseiten, Blogs, Videobeiträge oder auch Bücher zu illustrieren. Leider werden dabei häufig verschiedene Rechte anderer Personen verletzt. Dies führt, wenn auch unabsichtlich, zu juristischen Konsequenzen.

Welche Rechte können bei der Nutzung von Bilder betroffen sein?
Zu den betroffenen Rechten gehören beispielsweise:
- Das Urheberrecht (des Fotografen) gemäß dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG)
- Das Recht der geschützten Objekte, beispielsweise Kunstgegenstände, Gemälde, Skulpturen, Architektur
- Die Nutzungs- und Verwertungsrechte, die andere Personen am Bild besitzen
- Die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen
- Die Eigentumsrechte der Eigentümer der betroffenen Bilder oder des abgebildeten Eigentums (beispielsweise wenn Häuser ohne Erlaubnis fotografiert werden).
Welche Nutzungsrechte gibt es?
Bilder können beispielsweise zeitlich beschränkt oder unbeschränkt, räumlich beschränkt (nur in Deutschland oder weltweit) oder nur privat / nur kommerziell benutzt werden. Oder die Nutzung ist auf bestimmte Medien (nur Online, nur Print) beschränkt.
Bilder aus dem Netz, deren Urheber vielleicht nicht feststellbar ist, dürfen nicht verwendet werden. Bei anderen Bilder, beispielsweise von Bekannten, müssen die Urheber oder die Person auf dem Foto, um Erlaubnis gefragt werden.
Wer seine Webseite oder seinen Blog von einer renommierten Präsentationsagentur bestücken lässt, kann sicher sein, dass die Mitarbeiter mit langjähriger einschlägiger Erfahrung nur zu legal nutzbaren Bildern greifen.
Wo sind „freie Bilder“ erhältlich?
Freie Bilder, die ohne Urheberrechtschutz erhältlich sind, sind mit „Creative Commons 0 (CC0)“ oder dem Hinweis auf die Public Domain gekennzeichnet. Plattformen, die solche Bilder anbieten, sind beispielsweise Pixabay oder Unsplash, sie können aber auch auf Wikipedia gefunden werden. Bei den genannten Plattformen oder Agenturen muss je nach Nutzungsbestimmung ein Vertrag abgeschlossen oder der Urheber genannt werden.
Auch eigene, selbst aufgenommene Fotos dürfen verwendet werden. Aber es gibt Einschränkungen: wenn Personen darauf abgebildet sind, müssen diese zustimmen. Sind Denkmäler, Gebäude oder andere Objekte darauf zu sehen, muss geklärt werden, ob diese überhaupt fotografiert werden dürfen. Dann ist hier vom Eigentümer oder Rechteinhaber eine Erlaubnis einzuholen.
Fazit
Bilder dürfen nie ohne Erlaubnis des Urhebers, Rechteinhabers oder der dargestellten Person genutzt werden. Für lizenzfreie Bilder gibt es verschiedene Plattformen, bei denen jedoch häufig ein Nutzungsvertrag abzuschließen ist. Außerdem muss der Fotograf genannt werden.
Bildnachweis:
- Fotokamera: Rudy und Peter Skitterians