Shisha und Jugendschutz: Die wichtigsten Regelungen im Blick

Doppelapfel, Wassermelone oder Pfirsich: Die Shisha punktet mit einer Vielzahl an Tabaksorten – vor allem von jungen Leuten werden diese geschätzt. Wer aber noch minderjährig ist, stellt sich mitunter die Frage, Was ist Shisha Tabak oder ob er überhaupt zur Wasserpfeife greifen darf. Dieser Beitrag geht auf die wichtigsten Aspekte des Jugendschutzgesetzes ein und verrät, auf welche Aspekte Anwender achten müssen.

<a></a>Shisha und Jugendschutz: Die wichtigsten Regelungen im Blick

Ab wann ist Shisha Rauche gestattet?

Obwohl immer mehr minderjährige Personen zur Shisha greifen, ist das Gesetz streng: Das Rauchen der Wasserpfeife ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Vom süßen Shisha Tabak dürfen sich Anwender nicht in die Irre führen lassen. Volljährigen Personen ist es übrigens nicht gestattet, die Shisha an Minderjährige in der Runde weiterzureichen – denn dadurch machen sie sich strafbar. Will man gesetzeskonform handeln, heißt die Devise: Abwarten. Auch der Zutritt zu Shisha Bars bleibt Jugendlichen verwehrt.

Diese Vorschrift geht auf den Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes zurück. In ihm ist vermerkt, dass weder Kinder noch Jugendliche Tabakwaren oder nikotinhaltige Erzeugnisse konsumieren dürfen. Somit ist es auch Händlern verboten, solche Produkte an Minderjährige zu verkaufen. Dies gilt auch dann, wenn man Wasserpfeifen oder entsprechenden Zubehör online bestellt.

Die E-Shisha als Alternative?

Da die E-Shisha nicht geraucht, sondern gedampft wird, gehen einige Anwender von lockeren Bestimmungen aus. Doch auch die elektronische Wasserpfeife gibt es erst ab dem 18. Lebensjahr. Zur Schließung etwaiger Gesetzeslücken erweiterte Deutschland dafür das Jugendschutzgesetz. Das Verbot für Minderjährige gilt damit selbst dann, wenn es um nikotinfreie Produkte geht. Es ist das Dampfen für Kinder und Jugendliche damit nicht gestattet.

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Darum dürfen ausschließlich Volljährige zur Wasserpfeife greifen

Viele Jugendliche empfinden die gesetzliche Bevormundung als lästig. Allerdings hat sie durchaus ihren Grund. Denn durch das Rauchen der Wasserpfeife nimmt man über den Tabak verschiedene Schadstoffe zu sich – Anwender inhalieren unter anderem Kondensat, Teer und Kohlenmonoxid. Enthält der Shisha Tabak Nikotin, besteht zudem die Gefahr einer Sucht. Vor den schädlichen Effekten der Wasserpfeife will das Gesetz Kinder und Jugendliche bewahren. Die Aufgabe des Staates besteht immerhin darin, ihre Schutzbefohlenen vor schädlichen Einflüssen zu schützen.

Erwachsene sind für ihr Handeln hingegen selbst verantwortlich – ihnen steht es also frei, nach Belieben zur Shisha zu greifen und die schädlichen Effekte in Kauf zu nehmen. Personen über 18 Jahren dürfen also jederzeit die Wasserpfeife genießen – sie müssen diesbezüglich lediglich etwaige Rauchverbote vor Ort beachten.

Mit diesen Konsequenzen ist bei Verstößen zu rechnen

Kinder und Jugendliche werden selbst nicht bestraft, wenn die Polizei sie beim Rauchen der Wasserpfeife erwischt. Doch Händler, die Schutzbefohlenen den Shisha Tabak oder die Wasserpfeife online ohne Altersprüfung verkaufen, müssen sehr wohl mit Konsequenzen rechnen. Dies gilt auch für volljährige Personen, die Jugendliche an ihrer Wasserpfeife mitrauchen lassen. 

Es kann aber durchaus passieren, dass Polizisten Minderjährigen ihr Equipment abnehmen. Auch kontaktieren Gesetzeshüter die Eltern der Jugendlichen und informieren sie über den Vorfall. Dies hat oftmals unangenehme Gespräche in den eigenen vier Wänden zufolge.

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Wer darf online Shisha Produkte bestellen?

Immer mehr Menschen kaufen ihre Wasserpfeife und entsprechenden Shisha Zubehör online. Dabei stellt sich potenziellen Kunden oft die Frage, wie es um den Jugendschutz bestellt ist – immerhin interagiert der Händler nicht persönlich mit dem Käufer. Doch sind Verkäufer trotzdem dazu verpflichtet, sich die Volljährigkeit bestätigen zu lassen. Dafür ist zumeist ein Scan des Personalausweises oder Reisepasses zu übermitteln.

Welche Vorschriften gelten für Dampfsteine und -pasten?

Dampfsteine und Dampfpasten gelten als Alternative zum Shisha Tabak. Sie enthalten kein Nikotin, weshalb viele Personen glauben, dass man sie bereits ab 14 Jahren rauchen darf. Hierbei handelt es sich aber um eine Fehlinformation. Wie bereits erwähnt, betrifft das Jugendschutzgesetz auch Produkte, die weder Nikotin noch Tabak enthalten. Somit dürfen Anwender die Dampfsteine und -pasten ebenfalls erst ab dem 18. Lebensjahr verwenden. Sie enthalten zwar weniger Schadstoffe als Shisha Tabak, doch haben sie trotzdem negative Effekte auf den Körper.

Für Minderjährige gibt es also keine Möglichkeiten, legal eine Wasserpfeife zu rauchen. Jugendliche müssen sich also gedulden. Ärzte empfehlen, den Körper in jungen Jahren zu schonen, da die Inhalation von Schadstoffen die Entwicklung von Organen negativ beeinflussen kann. Es kann sich also langfristig auszahlen, sich mit dem Shisha Rauchen Zeit zu lassen.

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Fazit – die Shisha gibt es erst ab 18 Jahren

Junge Menschen sind der Wasserpfeife zugeneigt. Allerdings ist es laut dem Jugendschutzgesetz erst ab 18 Jahren möglich, Shisha zu rauchen. Dies gilt übrigens auch für Varianten, die keinen Tabak enthalten. Kinder und Jugendliche, die bei der illegalen Verwendung der Wasserpfeife erwischt werden, machen sich übrigens nicht strafbar. Allerdings kann die Polizei die Shisha konfiszieren und die Eltern über den Vorfall informieren. Händler müssen das Alter ihrer Käufer allerdings immer überprüfen – dies gilt sowohl für den Fachhandel in der Nähe als auch für einen Online-Verkäufer. Wer also eine Wasserpfeife oder Zubehör wie Shisha Kohle im Internet bestellen will, sollte den Personalausweis griffbereit haben. Dadurch lässt sich die Transaktion schnell und unumständlich abwickeln.

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