Small Business Act – Kleine Unternehmen in der EU

Kleinstunternehmen, Handwerksbetriebe, Familienbetriebe und Selbstständige gehören zu einer Unternehmenskultur, deren Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist. 23 Mio. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen in der EU 99 % der Unternehmen und über 100 Mio. Arbeitsplätze. Trotz Initiativen der EU hat sich ihre Lage seit 2000 kaum unverändert. Was nach Ansicht des Europäischen Parlaments fehlt, ist die Rechtswirksamkeit der Europäischen Charta für Kleinunternehmen.

Small Business Act – Kleine Unternehmen in der EU

Der „Small Business Act“ (SBA), die Europäische Charta für Kleinunternehmen, ist kein rechtsverbindliches Instrument. Diese Tatsache wird von den Abgeordneten in einem jetzt beschlossenen Bericht ausdrücklich bedauert. Gleichzeitig werden in dem Bericht Rat und Kommission aufgefordert, die parlamentarischen Bemühungen zu unterstützen, diese Charta sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene in eine rechtsverbindliche Form zu bringen, das heißt, „die zehn Leitprinzipien auf europäischer, einzelstaatlicher und regionaler Ebene umzusetzen“.

Es sei von grundlegender Bedeutung, betonen die Abgeordneten, die Auswirkungen zukünftiger Gesetzesinitiativen auf die KMU zu bewerten. Daher fordern sie, dass „eine systematische und gezielte Abschätzung der Folgen für KMU, ein sogenannter „KMU-Test“, verbindlich vorgeschrieben wird“. Alle neuen Vorschläge für EU-Rechtsvorschriften sollen dem „KMU-Test“ unterzogen werden. Den Mitgliedstaaten empfiehlt das Parlament, ähnliche „KMU-Tests“ einzuführen.

Nicht nur ein Bewertungssystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Test) ist von Nöten, sondern auch der Abbau bürokratischen Aufwandes um mindestens 25 % und die Schaffung einer modernen Verwaltung, die den Bedürfnissen der KMU angepasst wird, betont das Parlament.

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Um Chancengleichheit für KMU auf dem europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsmarkt zu gewährleisten, sollen einheitliche Termine für das Inkrafttreten neuer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften eingeführt werden.

Die Abgeordneten weisen in ihrem Bericht darauf hin, dass die Kreditkrise die KMU stärker als andere Unternehmen belastet. Zahlungsverzug, in jedem vierten Fall von Seiten der Behörden, führt zum Scheitern von kleinen und mittleren Unternehmen. Auch setzen größere Unternehmen kleinere Zulieferer unter Druck, um ihnen eine längere Zahlungsfrist abzuverlangen. Deshalb heißen die Abgeordneten den Vorschlag der Kommission, die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu überarbeiten, sehr willkommen.

Besonders gefährdet ist nach Ansicht des EU-Parlaments die Fortführung von Familienunternehmen, wenn durch Eintritt in den Ruhestand, Krankheit oder auch durch Tod des Eigentümers das Unternehmen von dem Nachfolger übernommen werden soll. Aufgrund der rigiden Steuersysteme der Mitgliedstaaten besteht in diesen Fällen ein hohes Risiko der Auflösung oder Schließung von familiengeführten Unternehmen. Daher fordern die Abgeordneten die Mitgliedstaaten auf, ihre gesetzlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen und entsprechend anzupassen.