Ab 2016 müssen Motorradhersteller ihre neuen Modellen grundsätzlich mit ABS ausstatten. Allerdings haben viele Biker die ABS-Pflicht falsch verstanden und befürchten daher, sie müssten ihre bestehenden Maschinen umrüsten. Dies ist jedoch nicht der Fall, zumal sich eine Nachrüstung ohnehin schwierig gestaltet. Wer mit ABS unterwegs sein möchte, ist deshalb besser damit beraten, sich ein Bike zu kaufen, das ab Werk entsprechend ausgestattet ist.

In etwas mehr als zwei Jahren ist es soweit: In Europa tritt die ABS-Pflicht für Motorräder in Kraft. Diese Neuerung hat sich längst herumgesprochen und unter zahlreichen Motorradfahrern für Gesprächsstoff gesorgt. Leider wurden einige Dinge falsch verstanden, was teilweise schon zu großem Ärger geführt hat. Dabei haben Motorradfahrer überhaupt nichts zu befürchten, Schlussendlich bringt die ABS-Pflicht nur Vorteile mit sich.
ABS ist auch beim Motorrad sinnvoll
Der Hauptgrund für die EU-weite Einführung der ABS-Pflicht bei Motorrädern hat mit dem Gewinn an Sicherheit im Straßenverkehr zu tun. Umfassende Studien belegen, dass das ABS dabei hilft, die Sicherheit maßgeblich zu steigern. In Gefahrensituationen bleibt Bikern nämlich oft keine andere Wahl, als mit maximaler Kraft zu bremsen. Hierbei besteht die Gefahr, dass sie die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verlieren bzw. diese nicht mehr präzise lenken können. Als Folge kommt es zu Kollisionen, die oft schwere Verletzungen hervorrufen und nicht selten sogar tödlich enden.
Das ABS hilft dabei, die Lenkfähigkeit aufrechtzuerhalten, sodass Biker im Ernstfall besser ausweichen können. Hierdurch werden wiederum zahlreiche Unfälle verhindert oder zumindest deutlich in ihrem Ausmaß verringert, was sich auf die Todesrate spürbar auswirkt.
ABS-Pflicht in der Praxis
Die beschlossene ABS-Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2016 – und zwar ausschließlich für Motorräder, die ab diesem Zeitpunkt neu auf den Markt kommen. Die Hersteller sind hierüber längst informiert und verfügen sogar über mehr als drei Jahre Zeit, um ihre neuen Modelle entsprechend zu entwickeln. Für Bestandsmodelle gilt eine Schonfrist, hier wird den Herstellern ein zusätzliches Jahr eingeräumt, um die Produktionsprozesse anzupassen. Bestehende Modelle müssen somit spätestens ab 2017 mit ABS ausgeliefert werden.
Nachrüstung ist nicht erforderlich
Innerhalb der Szene ist die Verärgerung über die beschlossene ABS-Pflicht deshalb so groß, weil etliche Motorradfahrer vermutet haben, sie müssten ihre bestehenden Maschinen nachrüsten. Dies ist jedoch nicht der Fall, die Pflicht betrifft ausschließliche neue Motorräder. Zumal sich eine Nachrüstung in den meisten Fällen ohnehin sehr schwierig gestalten würde. Geeignete Sets gibt es so gut wie nicht, weshalb die Möglichkeiten begrenzt wären.
Biker, die augenblicklich noch ohne Motorrad-ABS unterwegs sind und dies ändern möchten, sind deshalb gut damit beraten, auf einen Motorradwechsel zu setzen. Es ist am einfachsten, das bestehende Bike zu verkaufen und anschließend auf eine Maschine mit ABS umzusteigen. Übrigens bedeutet dies nicht, dass zwangsläufig ein neues Motorrad gekauft werden muss. Mehrere Modelle werden schon seit geraumer Zeit mit ABS ausgeliefert, weshalb Interessenten auf eine stattliche Auswahl an Gebrauchtmaschinen mit ABS am Markt blicken können. Ein Beispiel wäre da die Supersport-Maschine Fireblade von Honda, die das Combined ABS bereits besitzt.











