Tabakfreies Shisha-Café

Manchmal treibt das Rauchverbot in Gaststätten auch seltsame Blüten. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Verfahren des vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein Shisha-Café, in dem ausschließlich tabakfreie Wasserpfeifen mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten angeboten werden, vorerst weiter betrieben werden darf. – Die rauchfreie Raucherkneipe sozusagen.

Tabakfreies Shisha-Café

Die Antragstellerin des vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Verfahrens betreibt ein Shisha-Café in München. Die Landeshauptstadt München hat Kontrollen wegen der Beachtung des Gesundheitsschutzgesetz sowie die Verhängung von Bußgeldern angedroht und inzwischen auch bereits ein Bußgeld verhängt. Die Antragstellerin hat deshalb die vorläufige Feststellung beantragt, dass der Betrieb eines tabakfreien Shisha-Cafés nach dem Gesundheitsschutzgesetz zulässig ist.

Der Bayerische Verwaltunsgerichtshof gab der Antragstellerin nun Recht: Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bezieht sich der Nichtraucherschutz nach dem Gesundheitsschutzgesetz nur auf den Schutz vor Tabakrauch. Zwar sei das Gesundheitsschutzgesetz nicht ausdrücklich auf Tabakrauch beschränkt, dies ergebe sich jedoch aus der Gesetzesbegründung.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. November 2010 – 9 CE 10.2468