Pünktlich zum Beginn der Sommerreisezeit am 1. Juli 2009 fallen die Tarife für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland. Nachdem bereits in den vergangenen Jahren aufgrund der „Roaming-Verordnung“ die Preise schrittweise abgesenkt worden waren, einigten sich die EU-Mitgliedstaaten Anfang Juni 2009 auf eine Verlängerung bzw. Ausweitung der bestehenden Regelung. Neben der erneuten Absenkung der Minutenpreise im „Eurotarif“ werden damit erstmals auch Obergrenzen für den SMS-Versand festgelegt sowie die Vorleistungsentgelte für Datenroaming begrenzt. Darüber hinaus werden die bestehenden Transparenzverpflichtungen ausgebaut. Die EU-Verordnung ist bis zum 30. Juni 2012 befristet.

Die neuen Tarif-Obergrenzen gelten allerdings nur für die grenzüberschreitende Mobiltelefonie innerhalb der EU. Sie gilt nicht für Telefonate innerhalb Deutschland. Und auch für Telefonate aus Ländern, die nicht der EU angehören, gelten diese Obergrenzen nicht. Telefonate von der kroatischen Küste können damit weiterhin teuerer werden, ebenso z.B. Telefonate aus der Türkei.
Wer mit seinem Handy im EU-Ausland telefoniert, zahlt im „Eurotarif“ ab dem 1. Juli 2009 für abgehende Anrufe höchstens 43 Cent pro Minute (zzgl. Mehrwertsteuer); bei eingehenden Anrufen dürfen nicht mehr als 19 Cent pro Minute (zzgl. Mehrwertsteuer) abgerechnet werden. Dies bedeutet eine Absenkung der seit Ende August 2008 geltenden Obergrenzen um jeweils 3 Cent pro Minute.
Diese Preisobergrenzen werden in den kommenden zwei Jahren weiter fallen. Im Sommer 2010 sinken sie auf 39 Cent pro Minute für abgehende bzw. 15 Cent pro Minute für eingehende Anrufe (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer). Eine weitere Reduzierung wird im Sommer 2011 stattfinden. Der Minutenpreis für abgehende Anrufe sinkt dann auf 35 Cent bzw. für eingehende Anrufe auf 11 Cent pro Minute (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer).
Erstmalig werden auch die Preise für den SMS-Versand im EU-Ausland begrenzt. Sie dürfen nun einen Betrag von 11 Cent (zzgl. Mehrwertsteuer) nicht überschreiten. Beim Empfang von SMS gibt es keine Änderungen; dieser bleibt, wie auch im Inland, kostenfrei.
Ebenfalls neu ist die Begrenzung der Vorleistungsentgelte für den Internetzugang über Mobilfunknetze im EU-Ausland. Dies sind Entgelte, die sich die Anbieter gegenseitig in Rechnung stellen. Weil hierfür eine Obergrenze von einem Euro pro Megabyte eingeführt wird, gibt es für die Anbieter auch auf der Endkundenebene Spielraum für Preissenkungen. Die Obergrenze wird schrittweise auf 80 Cent pro Megabyte im Jahr 2010 und 50 Cent pro Megabyte im Jahr 2011 abgesenkt.
Ab März 2010 müssen Mobilfunkanbieter ihren Kunden zudem anbieten, Roaming-Datenverbindungen ab einem bestimmten monatlichen Betrag unterbrechen zu lassen, um allzu hohe Rechnungen zu vermeiden. Dabei sind verschiedene Obergrenzen möglich, wobei auf jeden Fall eine Obergrenze in Höhe von 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) im Angebot sein muss. Ab Juli 2010 gilt dieses Limit automatisch für alle Kunden, die sich nicht für eine andere oder generell gegen eine Obergrenze entschieden haben.
Bereits heute erhalten EU-Bürger beim Grenzübertritt in ein anderes EU-Land eine kostenlose SMS, die sie über die Roaming-Kosten für Telefonate im jeweiligen Land informiert. Zukünftig sind darin auch Angaben zu den Preisen für Roaming-SMS enthalten. Eine vergleichbare Informationspflicht führt die EU-Verordnung ferner hinsichtlich der Preise für MMS und Datenverbindungen ein. Außerdem müssen diese Preise in allen EU-Staaten auch aktiv von den Mobilfunkkunden bei den Anbietern kostenfrei per Hotline oder SMS abrufbar sein.
Die „Roaming-Verordnung“ sieht auch Änderungen bei der Abrechnung der geführten Gespräche vor. Bislang werden häufig nur Tarife angeboten, bei denen die erste Minute, oftmals auch jede weitere Minute, pauschal abgerechnet werden („60/60-Taktung“). Dadurch bezahlt der Verbraucher in vielen Fällen mehr, als er eigentlich vertelefoniert hat. Zukünftig dürfen bei abgehenden Anrufen höchstens die ersten 30 Sekunden pauschal berechnet werden, danach muss dies sekundengenau erfolgen („30/1-Taktung“). Bei ankommenden Anrufen ist nur die sekundengenaue Abrechnung zulässig („1/1-Taktung“). (Bei innerdeutschen Gesprächen ist dagegen auch heute noch oftmals eine 60/60- oder 60/1-Taktung üblich.)
Zukünftig ist der Empfang von Sprachnachrichten auf der Mailbox, wenn sich der Kunde im EU-Ausland befindet, kostenlos. Dies gilt allerdings nur für die Aufzeichnung der Sprachnachricht. Das Abhören der Mailbox dürfen die Netzbetreiber weiterhin als Telefonverbindung in Rechnung stellen.
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