TKG-Novelle tritt in Kraft

Die Anfang des Jahres vom Bundestag und Bundesrat beschlossene umfassende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist gestern im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 958) veröffentlicht worden und tritt damit heute in Kraft.

TKG-Novelle tritt in Kraft

Entsprechend der europäischen Änderungsrichtlinie „Bessere Regulierung“ werden durch die Neuregelungen verbesserte Rahmenbedingungen für wettbewerbskonforme Infrastrukturinvestitionen und Innovationen geschaffen. Es wird ein verlässlicher Rahmen geschaffen, der eine sektorspezifische Regulierung nur im notwendigen Umfang vorsieht, Investitionsrisiken und Kooperationen beim Netzausbau berücksichtigt und gleichzeitig den Wettbewerb fördern und die Monopolisierung von Märkten verhindern soll.

Auch die europäischen Vorgaben zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzes, die sich insbesondere mit der Befugnis der Regulierungsbehörden zum Erlass von Transparenz- und Qualitätsvorgaben befassen, werden mit dem Gesetzentwurf umgesetzt. Zusätzlich werden aktuelle verbraucherschutzrechtliche Themen aufgegriffen. Zu den zahlreichen Verbesserungen für Verbraucher zählen u.a. ein reibungsloser Anbieterwechsel, eine bessere Kostenkontrolle, eine vertragsunabhängige Mitnahme von Mobilfunkrufnummern beim Wechsel des Anbieters sowie die Möglichkeit, die Bezahlfunktion beim Handy zu sperren. Telefonische Warteschleifen werden künftig bei Sonderrufnummern kostenlos sein. Diese Neuregelung wird mit einer Übergangsgfrist von drei Monaten bzw. einem Jahr in Kraft treten.

Die mit dem Gesetz eingeführte Verpflichtung von alternativen Netzbetreibern (Call by Call), den Preis vor Gesprächsbeginn anzusagen, wird – aufgrund der erforderlichen technischen Umstellungsmaßnahmen – erst am 1. August 2012 in Kraft treten.

Die Datenschutzbestimmungen werden durch neue Informations- und Transparenzregeln (z.B. bei der Ortung von Mobilfunkendgeräten) mit dem Ziel optimiert, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu stärken.

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