Überbetriebliche Berufsbildungsstätten

Am Freitag ist eine „Gemeinsame Richtlinie für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildugn und Forschung in Kraft getreten.

Überbetriebliche Berufsbildungsstätten

Um auch kleinen und mittleren Betrieben die Möglichkeit zu einer qualitativ anspruchsvollen Aus- und Weiterbildung zu bieten, sind in der Vergangenheit bereits ergänzende Angebote der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten geschaffen worden, derzeit bestehen rund 800 überbetriebliche Berufsbildungsstätten mit mehr als 90.000 Werkstattplätzen, deren Qualifizierungsangebote die betriebliche Aus- und Weiterbildung nach Bedarf ergänzen. Dabeo halten die Bildungseinrichtungen – davon bundesweit allein rund 550 nur im Handwerk – ein breites Spektrum an Lehr- und Lernangeboten bereit. Dieses reicht von der klassischen Unterstützung der Lehrlingsausbildung bis hin zum Bachelor-Abschluss in Zusammenarbeit mit Fachhochschulen.

Die neue Gemeinsame Richtlinie der beiden Bundesministerien soll nun für mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei der öffentlichen Förderung sorgen. Darüber hinaus soll auch die Übernahme weiterer Aufgaben im Bereich der beruflichen Bildung, wie zum Beispiel von Berufsorientierungsmaßnahmen, die z.T. bereits seit 2008 angeboten werden, rechtlich erleichtert werden.

Damit dieses bundesweite Netz an Aus- und Weiterbildungsstätten auf hohem Niveau gehalten werden kann, ist eine gute Infrastruktur sowie technische Ausstattung auf dem neuesten Stand erforderlich. Auf der Grundlage der gemeinsamen Richtlinien können deshalb die Berufsbildungsstätten Zuschüsse für solche Investitionen erhalten. Ein Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf Modernisierungen. Für das Jahr 2009 sind hierfür allein von Seiten des Bundes über 70 Millionen € vorgesehen.

Fortgesetzt und auf einen längeren Zeitraum ausgeweitet wird auch die 2001 aufgelegte Förderung besonders innovativer überbetrieblicher Berufsbildungsstätten bei der Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren, die Qualifizierungsmaßnahmen für neueste technologische Anforderungen entwickeln und diese anderen Bildungsanbietern zur Verfügung stellen. Um diese wichtige Mittlerfunktion zu stärken, wurde die Förderung innovativer Qualifizierungskonzepte der Kompetenzzentren durch das BMBF zudem ausgeweitet.

Die wichtigsten materiellen Verbesserungen der Richtlinien sind dabei:

  • Das Aufgabenspektrum der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten wird erheblich ausgeweitet und eine flexiblere Finanzierung ermöglicht.
  • Der Förderzeitraum für Kompetenzzentren wurde einheitlich auf vier Jahre angehoben.
  • Das Bundesbildungsministerium weitet seine Förderung von Leitprojekten geeigneter Kompetenzzentren von zwei Jahren auf drei Jahre aus. In besonders begründeten Einzelfällen kann für die Anpassung der beruflichen Qualifikation an den technologischen Fortschritt ein weiteres zweijähriges Folgeprojekt gefördert werden.
  • Der Leistungsumfang wird erheblich erweitert, da das Bundeswirtschaftsministerium nun auch Weiterbildungsstrukturen für die Industrie und den sonstigen Dienstleistungsbereich in den alten Bundesländern fördert.

Mit den neuen Richtlinien werden die Zuständigkeiten im Förderverfahren durch die jeweilige Behörde – dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) für das Bundesbildungsministerium und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Bundeswirtschaftsministerium – neu geregelt. Künftig hat der Antragsteller in der Regel nur noch einen Ansprechpartner, die Zuständigkeit wird jeweils im Vorfeld der Beantragung geklärt.