Der Bundesrat hat heute dem im Februar vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Bei der HOAI handelt es sich um eine Verordnung, die zu ihrem Erlass der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

In seiner begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Anhebung der Honorarsätze, fordert aber zugleich eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI. Problematisch findet er, dass verbindliche Honorarsätze allein bei Planungsleistungen vorgegeben sind. Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Honorarstruktur, des Leistungsbildes, der Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie der Regelung zur Objektüberwachung zu berichten.
Mit der HOAI-Novelle sollen Anreize für kostensparendes Bauen geschaffen und mehr Freiräume für Vertragsgestaltung ermöglicht werden, um den Ansprüchen heutiger komplexer Planungsprozesse besser zu entsprechen. Durch ein so genanntes Baukostenmodell sind die Honorare künftig von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Grundlage sind dann die in der Entwurfsplanung berechneten Kosten. Gleichzeitig werden alle Tabellenwerte um 10 Prozent erhöht.