Der Wettbewerb der Krankenversicherungen

Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“1 stehen auf diesem Gebiet wieder einige Neuerungen an. Nachdem die Regelungen zum Qualitätsinstitut oder zum Schätzerkreis bereits diesen Sommer in Kraft getreten sind, wird ab dem Jahreswechsel 2014 / 2015 die Senkung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent die gravierenste Änderung sein.

Der Wettbewerb der Krankenversicherungen

Die Kosten werden dabei mit 7,3 % jeweils hälftig zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geteilt. Der Arbeitgeberanteil ist auf diese 7,3 % festgeschrieben. Für den Versicherten entfällt zwar der bisher von den Kassen zu erhebende Sonderbeitrag von 0,9 %, den er allein zahlen musste, aber ab dem 1. Januar 2015 kann jede Krankenversicherung einen individuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hat. Damit soll der Wettbewerb im Kampf um den Versicherten verbessert werden. Kommt es bei einer Krankenkasse zur Erhebung eines Zusatzbeitrages, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und kann sich für eine andere Krankenversicherung entscheiden.

Die Wahl einer Krankenversicherung ist schon seit Jahren keine lebenslange Entscheidung mehr. Immer wieder können sich durch gesetzliche Neuregelungen oder private Veränderungen Situationen ergeben, in denen sich eine Wahlmöglichkeit bezüglich der Krankenversicherung ergibt. So kann z. B. einem Existenzgründer bei der Krankenkassenwahl besonders die Entscheidung zwischen einer privaten und gesetzlichen Absicherung schwerfallen. Zu Beginn seiner Tätigkeit hat sich der Existenzgründer zu entscheiden: Die selbständige Tätigkeit befreit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung – es besteht aber die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Alternativ ist auch die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung eine Option.

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Die Wahl der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist immer eine ganz persönliche Entscheidung, denn jeder Person sind unterschiedliche Auswahlkriterien wichtig. Grundsätzlich kommt es aber nicht nur auf die berufliche Situation an, sondern z.B. auch auf personenbezogene Gegebenheiten: Während in einer gesetzlichen Krankenversicherung die Familie mitversichert werden kann – ohne zusätzliche Beiträge, wird in einer privaten Krankenversicherung jedes Mitglied der Familie einzeln versichert.

In jedem Fall lohnt sich ein Vergleich der Beiträge und der damit verbundenen Leistungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag von der Einkommenshöhe abhängig. Allerdings gibt es einen Mindestbeitrag, der auch für freiwillig gesetzlich Versicherte maßgebend ist. Die Beitragsbemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag liegt aktuell bei einem Einkommen von 2.073,75 Euro . Je höher das Einkommen, desto höher die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung stiegen dagegen nicht mit dem Einkommen. Doch die Wahl der Versicherung sollte man ebenfalls von dem jeweiligen Versicherungsumfang abhängig machen und sich vor einer Entscheidung ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.

  1. GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz, GKV-FQWG, vom 21.07.2014, BGBl. 2014 I , S. 1133[]