Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für jeden Zahnarzt verpflichtend – ganz gleich, ob niedergelassener oder angestellter Zahnarzt. Sie gehört damit zu einer der wichtigsten Absicherungen und schützt den Mediziner im Fall eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Stellen Patienten im Ernstfall Ersatzansprüche, so springt die Berufshaftpflichtversicherung ein und übernimmt die berechtigte Forderung.

Zudem umfasst sie einen passiven Rechtsschutz, der unberechtigte Haftungsforderungen gerichtlich oder außergerichtlich abwehrt. Beim Abschluss sollte ein Zahnarzt genau hinsehen, denn obwohl die Berufshaftpflichtversicherungen grundsätzlich ähnlich erscheinen, zeigen sich oftmals Unterschiede im Leistungsumfang. Zudem sollte die Versicherungssumme mindestens drei (vorgeschrieben), besser fünf Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. Was ist bei einer Berufshaftpflichtversicherung zu beachten?
Der Leistungsumfang einer zahnärztlichen Berufshaftpflichtversicherung
Kommt es zu einem Behandlungsfehler durch den Zahnarzt oder einem seiner Angestellten und es resultiert daraus ein Schaden am Patienten, springt die Berufshaftpflichtversicherung ein. Dabei sollten die versicherten Tätigkeiten so umfangreich wie möglich sein und idealerweise auch seltene Behandlungen ohne Aufschlag umfassen. Warum das so wichtig ist? Gesetzlich sind Zahnärzte ohne eine adäquate Berufshaftpflichtversicherung unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen bei Schäden haftbar. Abhilfe kann eine genaue Analyse der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit schaffen. Ebenso wichtig bei der Berufshaftpflichtversicherung sind integrierte Absicherungen wie die Umwelthaftpflichtversicherung, ein Strafrechtsschutz, Schutz bei Schlüsselverlust und eine Internethaftpflicht. Wovor eine Berufshaftpflichtversicherung nicht schützt, ist beispielsweise der Einkommensverlust durch längerfristige Krankheit oder nicht zahlungsfähige Patienten. Für diesen Fall sollte die Dental Abrechnung von einem Factoring-Anbieter übernommen werden. Mit dem Übertrag einer Patientenrechnung an den Dienstleister bekommt der Zahnarzt unmittelbar den Betrag ausgezahlt und behält diesen auch dann, wenn es zu einem Zahlungsausfall kommt. Jedoch trägt der Anbieter nur beim echten Factoring das Ausfallrisiko.
Versicherungsbestand und Nachversicherungsgarantie
Wenn es zu vermehrten Schadenshäufungen kommt, bei denen die Versicherung leisten muss, ist in der Regel mit Beitragserhöhungen oder Erhöhungen des Selbstbehalts zu rechnen. Wichtig ist, dass eine gute Berufshaftpflichtversicherung den Versicherungsbestand dennoch aufrechterhält und den Mediziner nicht einfach vor die Tür setzt. Das sollte im Vertrag rechtlich abgesichert werden. Ebenso sichergestellt sollte die Nachhaftung sein. Diese kommt zum Tragen, wenn der Zahnarzt in den Ruhestand geht oder verstirbt. Grundsätzlich übernimmt der neue Praxisinhaber alle Rechte und Verpflichtungen der Praxis. Problematisch wird es bei Schadenersatzansprüchen von ehemaligen Patienten des bisherigen Praxisinhabers, der für diese weiterhin die Verantwortung trägt. Mit Beendigung der zahnärztlichen Tätigkeit erlischt auch die Berufshaftpflichtversicherung. Die Nachhaftungsversicherung schützt den Zahnarzt auch nach der Niederlegung seiner Arbeit vor eventuellen Risiken, die aus der beendeten beruflichen Tätigkeit nachwirkend resultieren könnten.
Ein umfassender Vergleich der Berufshaftpflichtversicherung lohnt sich zudem in Hinblick auf die monatlichen Beiträge, die ebenso unterschiedlich ausfallen können. Im Vorfeld sollte sich ein Zahnarzt von mehreren Versicherern unverbindlich beraten lassen.