Haftpflichtversicherung – für jeden Betrieb unverzichtbar

Mitarbeiter eines Unternehmens unterliegen wie Privatpersonen dem Risiko, Dritten während der Ausübung Ihrer Arbeit Schäden zuzuführen. Was im privaten Umfeld durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt wird, fällt für Handwerk, Gewerbe & Co. in den Geltungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung. Jede verantwortungsvolle Geschäftsführung schließt einen entsprechenden Schutz für Unternehmen und Mitarbeiter ab, um keine unnötigen Risiken im Arbeitsalltag einzugehen. Beim Abschluss des Tarifs ist exakt auf die Eignung für die eigene Firma zu achten, beispielsweise an individuellen Berufsrisiken und den Versicherungssummen gemessen.

Haftpflichtversicherung – für jeden Betrieb unverzichtbar

Betriebshaftpflichtversicherung – was sagt der Gesetzgeber?

Ähnlich wie für eine private Personenversicherung im Bereich Haftpflicht schreibt der Gesetzgeber nicht verpflichtend den Abschluss einer Betriebshaftpflicht vor. Trotzdem gehört diese Versicherung zu den ersten Tarifen, die Versicherungsexperten als unverzichtbar für den privaten und gewerblichen Bereich erachten. Dies ist nachvollziehbar: Eine unaufmerksame Sekunde genügt, um Personen- oder Sachschäden anzurichten. Und dies kann im Rahmen einer Kettenreaktion sogar den Millionenbereich erreichen.

Doch der reine Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung reicht nicht aus. Diese muss in ihren Deckungssummen dem eigenen Risikocharakter entsprechen. In den meisten Fällen ist eine Deckung von zwei Millionen Euro für Personenschäden, wenigstens eine Million für Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden ein unverzichtbarer Mindeststandard. Die Werte sind entsprechend höher anzusetzen, wenn Ihr Unternehmen mit Gefahrstoffen arbeitet oder offensichtlich größeren Schadensrisiken unterliegt. Hier ist die kompetente Beratung durch einen Versicherungsexperten unverzichtbar.

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Starke Angebote der Versicherungsbranche überprüfen

Offensichtlich benötigt ein Handwerker oder Einzelhändler eine andere Betriebshaftpflichtversicherung als ein Großkonzern der Chemiebranche. Bei der genauen Tarifwahl fällt es der Geschäftsführung jedoch schwer, die eigenen Risiken realistisch einzuschätzen. Nach der Beratung durch einen Experten ist es wichtig, einen Versicherer zu finden, der eine breite Tarifstruktur abdeckt und eine Vielzahl von Betrieben angemessen absichert.

Einzelne Versicherungen in Deutschland gehen in puncto Vielfalt vorbildlich voran. Beispielsweise deckt die Haftpflicht der AXA Versicherung aktuell mehr als 3.000 Betriebsarten ab, die sich vom Basis- bis zum Premiumschutz nach den Vorstellungen des jeweiligen Unternehmens absichern lässt. Mit der Freiheit, Deckungssummen anzupassen und auf maximal fünf Millionen zu erhöhen, kommen auch größere Betriebe auf die Kosten und genießen höchste Sicherheit im Schadensfall.

Neben den Risiken für Betriebe jeder Größenordnung kommen auch Freiberufler sowie Einzelunternehmer mit dem richtigen Tarif auf Ihre Kosten. Gerade für Gründer und unerfahrene Selbstständige ist es wichtig, nicht unter einer falschen Entscheidung in der Anfangsphase der Geschäftstätigkeit zu leiden und hierdurch die junge Existenz aufs Spiel zu setzen.

Berufliche und betriebliche Haftpflicht voneinander abgrenzen

Mit der Betriebshaftpflicht ist ein wichtiger Risikobereich für Handwerker, Gewerbetreibende und weitere Firmen abgedeckt. Für Laien in Versicherungsfragen ist dennoch die Unterscheidung zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht wichtig, die im schlimmsten Fall viele Tausend Euro wert ist.

  • Die betriebliche Haftpflicht deckt Risiken rund um Ihren Betrieb, Ihrem Firmengelände und dem Einsatz Ihrer betrieblichen Mittel ab.
  • Demgegenüber steht die Berufshaftpflicht, die echte Berufsrisiken absichert und beispielsweise in beratenden Berufen verpflichtend ist.
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Ein Beispiel: Für einen Arzt ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht entscheidend, falls es zur falschen Beratung oder Behandlung eines Patienten kommt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hingegen die Schadenskosten, falls ein Patient im Winter auf den vereisten Stufen Ihrer Praxis stirbt. Im Idealfall sind Sie auf beide Fälle finanziell vorbereitet.

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