Wenn das Thema Altersvorsorge aufkommt, ist auch eine Beschäftigung mit dem Bereich Lebensversicherung unumgänglich. Bei der Vielzahl der Anbieter ist es erst einmal wichtig zu wissen, für welche Art der Lebensversicherung man sich interessiert. Allgemein gesehen ist die Lebensversicherung eine Individualversicherung. Vertraglich abgesichert werden als Versicherungsfall kann z.B. der Eintritt des Todes während einer bestimmten Zeit – die sogenannte Todesfallversicherung oder das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes – die sogenannte Erlebensfallversicherung. Besteht vorallem der Wunsch, sich selbst im Alter finanziell abzusichern, wird oftmals eine private Rentenversicherung als Lebensversicherung abgeschlossen. Möchte man in erster Linie für die Zeit nach dem Tod die eigenen Hinterbliebenen absichern, kann man sich für die Risikolebensversicherung entscheiden.
Die Risikolebensversicherung eignet sich nicht für die eigene Altersvorsorge, da sie nur im Fall des Todes eintrittspflichtig ist. Die Versicherung wird für einen bestimmten Zeitraum und bis zu einem bestimmten Stichtag abgeschlossen. Tritt in dieser Zeit der Versicherungsfall ein, d.h. die versicherte Person stirbt, zahlt die Versicherung den im Vertrag vereinbarten Betrag an die im Vertrag genannte Person aus – tritt der Todesfall während der Vertragsdauer nicht ein, so ist die Versicherung nicht verpflichtet, zu zahlen. Die Risikolebensversicherung ist also ein reiner Todesfallschutz, der die Hinterbliebenen absichern kann. Gerade wenn der überlebende Ehepartner keine großen Rentenansprüche erlangt hat, oder ein kredit für ein gemeinsam gebautes Eigenheim noch abbezahlt werden muss, bietet die Risikolebensversicherung ein beruhigendes finanzielles Polster.
Um eine günstige Lebensversicherung finden zu können, ist es unbedingt notwendig, sich einen Überblick über die Vielzahl der Angebote zu schaffen. Wie hoch der Beitrag einer Risikolebensversicherung ist, hängt von diversen Faktoren ab: In jede Berechnung fließt grundsätzlich der Gesundheitszustand der zu versichernden Person mit ein. Daher wird vor Vertragsabschluss der Gesundheitszustand festgestellt. Aber genauso bestimmen die Laufzeit des Versicherungsvertrages, das Alter des Versicherten und mögliche risikoreiche Hobbys die Höhe des Beitrags. Noch ist der Beitrag für Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung geringer als für Männer. Aber spätestens ab Dezember diesen Jahres sind bei allen neuen Versicherungsverträgen Unisex-Tarife vorgeschrieben, da eine Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union dieses zwingend ab dem 21. Dezember 2012 vorschreibt1 . Wer sich also für eine Risikolebensversicherung entschieden hat, sollte – wenn es eine Frau ist – vor dem Stichtag Ende diesen Jahres ein Angebot anfordern zur Risikolebensversicherung. Im Internet finden sich einige Anbieter, die Vergleichsrechner für Lebensversicherungen bereit halten. Bei der Vielzahl der möglichen Vertragsvarianten ist es durchaus sinnvoll, sich verschiedene Angebote einzuholen. Auch wer erst nach dem 21. Dezember 2012 (als Mann) einen Vertrag abschließen möchte, kann eine Anfrage für ein kostenloses Angebot zur Risikolebensversicherung stellen. Das Internet bietet viele Möglichkeiten, kostenlos eine für sich individuell passende Risikolebensversicherung zu einem günstigen Beitrag zu finden.
- EuGH, Urteil vom 01.03.2011 – C-236/09[↩]











