Kostenausgleichsvereinbarungen verstoßen nicht gegen § 169 Abs. 5 Satz 2, § 171 Satz 1 VVG1. Auch eine Unwirksamkeit wegen fehlender Transparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB kommt nicht in Betracht. Dem Versicherungsnehmer wird unmissverständlich vor Augen geführt, dass er die Kostenausgleichsvereinbarungen nicht kündigen kann und nur der Widerruf seiner Vertragserklärungen zu deren Beendigung führt, nicht dagegen eine Kündigung des Versicherungsvertrages oder der Kostenausgleichsvereinbarungen selbst2.

Dem Versicherungsnehmer steht allerdings das Recht zu, die Kostenausgleichsvereinbarungen zu kündigen, da die vertraglich festgelegte Unabhängigkeit der Kostenausgleichsvereinbarung von einer Auflösung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages sowie der ausdrückliche Ausschluss des Kündigungsrechts in der vorgedruckten Formulierung im Antragsformular wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam sind3.
Die unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers liegt gerade darin begründet, dass sein Kündigungsrecht für die Kostenausgleichsvereinbarung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages ausgeschlossen werden soll. Wie im Fall eines Versicherungsnehmers zu entscheiden wäre, der anders als in sämtlichen bisher dem Bundesgerichtshof vorliegenden Fallgestaltungen nicht ratierlich, sondern in einem Betrag sofort bei Vertragsschluss zahlt, muss hier nicht entschieden werden. Die Unwirksamkeit des Kündigungsausschlusses führt dazu, dass dem Versicherer nach erklärter Kündigung keine Zahlungsansprüche aus der Kostenausgleichsvereinbarung für die Zukunft mehr zustehen, nicht dagegen zur sofortigen Fälligkeit sämtlicher Abschluss- und Einrichtungskosten.
Hieraus folgt, dass wenn der Versicherungsnehmer die Kostenausgleichsvereinbarungen wirksam gekündigt hat, die Versicherungsgesellschaft Zahlung aus der Kostenausgleichsvereinbarung nur bis zum Kündigungszeitpunkt verlangen kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. September 2014 – IV ZR 1/14