Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Wird zusammen mit einer Kapitallebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, steht die Einheitlichkeit des Vertrages in der Regel weder der Abtretung von Ansprüchen allein aus der Lebensversicherung noch einer Übertragung des Kündigungsrechts für die Lebensversicherung entgegen.

Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. November 2009 – IV ZR 39/08

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