Bereits seit der Jahrtausendwende erscheint er regelmäßig: der Map-Report. Dieser bietet Verbrauchern Orientierung im Dschungel der Versicherungen. Seit dem 22. März 2018 ist das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ verfügbar – mit erneut modifizierten Rating-Bedingungen. Insgesamt 100 Punkte strebten die Versicherer an, die der Prüf-Redaktion bereitwillig ihre Daten überließen. Was sich geändert hat und, welche Bedingungen bei der Entscheidung für eine Private Krankenversicherung (PKV) entscheidend sind, erklärt dieser Beitrag.


Das hat sich im Map-Report 2018 zur Bewertung der PKV geändert
40 Punkte waren maximal in der Kategorie „Vertrag“ zu holen. Im Fokus der Bewertung standen die Bestandsbeiträge, deren Entwicklung in verschiedenen Vertragsmodalitäten sowie die Flexibilität der Tarife. Das letzte Entscheidungskriterium ist neu, aber nicht unerheblich für den Verbraucher. Entscheidend war in diesem Zusammenhang, inwiefern ein Wechsel des Versicherungstarifs möglich ist – und zwar ohne dafür einen extra Aufschlag bezahlen zu müssen.
Der zweite wichtige Vergleichspunkt war die Kategorie „Bilanz“. Maximal 30 Punkte gab es in dieser Rubrik. Auf den Prüfstand kamen diese Faktoren:
- Abschluss- und Verwaltungskosten
- Bewertungsreservequote
- Ergebnis-Verwendungsquote
- Netto-Rendite
- Solvabilität
- Überschuss-Verwendungsquote
Die restlichen 30 Punkte konnten die Anbieter im Bereich „Service und Transparenz“ holen. In die Bewertung gingen an dieser Stelle die Beschwerden, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) dokumentiert hat, ein. Auch der PKV-Ombudsmann steuerte etwaige Beschwerdefälle bei. Darüber hinaus gingen Stornierungen sowie Geschäftsberichte (und deren transparente Darstellung) in die Bewertung ein. Neu in dieser Kategorie war das Prüfkriterium „Gesundheitsmanagement“, das neuen Trends der Branche Rechnung trägt. Detaillierte Informationen darüber, was geändert wurde und welche Faktoren im Jahresvergleich nach wie vor vergleichbar sind, sind unter https://www.versicherungsjournal.de nachzulesen.
Verbraucherfreundlich: Der Online-PKV-Vergleich
Detailliert und brandaktuell informiert der Map-Report zu den Leistungen der Versicherer. Doch das ist vielen Verbrauchern zu zeitaufwendig. Sie schätzen den schnellen Überblick via Online-Versicherungsvergleich, zum Beispiel unter http://www.pkvvergleich.com. Verständlich ist das allemal, doch, um die Ergebnisse des PKV-Online-Vergleichs zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was sich hinter den einzelnen Faktoren verbirgt. Die wichtigsten Informationen für Verbraucher sind diese:
Zugangsvoraussetzungen. Beamte, Anwärter, Studenten und Selbstständige dürfen sich privat krankenversichern. Alle anderen, also Arbeitnehmer in Festanstellung, müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um sich für die PKV zu qualifizieren. Mindestens zwei Jahre in Folge muss ein Arbeitnehmer die sogenannte „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ überschreiten. Aktuell liegen die Werte für das Jahr 2018 bei 59.400 Euro jährlich (2017: 57.600 Euro) bzw. 4.950 Euro monatlich (2017: 4.800 Euro) (Quelle: https://www.dak.de).
Funktionsweise. In der PKV bezahlen Verbraucher das, was sie an Leistungen buchen – und zwar in Abhängigkeit von ihrem Alter und seit 2012 unabhängig vom Geschlecht. Die Versicherungsanbieter können sich ihre Mitglieder aussuchen. Zum Vergleich: Bei der GKV gibt es einen sogenannten Kontrahierungszwang. Unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de gibt es eine ausführliche Definition zu diesem Fachbegriff.
Leistungen. Die Leistungen der PKV gibt es in zwei Varianten: als Kompakt- oder als Modulartarif. Als Kompakttarif erhält der Verbraucher ein fertiges Versicherungspaket inklusive Zahnbehandlung, Zahnersatz und ambulante Heilbehandlungen. Viele ergänzen diese Leistungen noch um ein Krankentagegeld oder die Pflegepflichtversicherung. Wie hoch der Anteil der PKV an der jeweiligen Leistung ist, ist im Vertrag festzulegen. Der Modulartarif ist im Vergleich dazu deutlich variabler und ähnelt einem Versicherungspuzzle. Hier wählt der Verbraucher aus, welche Leistung er wünscht und wie viel Kostenrückerstattung er für die jeweiligen Bereiche fordert.
Diese Faktoren sind steuerlich zu beachten
Was die wenigsten Verbraucher wissen, ist hingegen die steuerliche Seite, die es mit Blick auf den Abschluss einer Privaten Krankenversicherung zu kennen gilt: Wer doppelt versichert ist – als Pflichtmitglied in der GKV und freiwillig in der PKV – kann nur die Beiträge der GKV steuerlich geltend machen. Auch die Option der „außergewöhnlichen Belastungen“ scheidet aus. Wo dies im Gesetz geschrieben steht, ist hier ausführlich erklärt. Wie es sich mit einer Kostenerstattung in Sonderfällen verhält, verraten diese Fachartikel.
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