Für welches Hörgerät muss die (private) Krankenversicherung leisten – und ab wann kann sich die Krankenversicherung auf den Leistungsausschluss für eine Übermaßbehandlung berufen? Nach § 5 Abs. 2 S. 1 der AVB (MB/KK) kann der Versicherer seine Leistung zwar auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Heilbehandlung
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