Bei Windstärke 5 mit einem Gasbrenner Unkraut abzuflammen, ist grob fahrlässig.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Celle in dem hier vorliegenden Fall die Klageabweisung des Landgerichts bestätigt und damit die Kürzung des Gebäudeversicherers um 30 % der Leistung für
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