Schadensfälle mit Hund

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen – und dennoch ist der Mensch nicht immer in der Lage, jede Reaktion des Tieres vorherzusehen und Schäden zu vermeiden:

Schadensfälle mit Hund

So hat das Oberlandesgericht Hamm1 bei einem fremden Hundeführer die gesetzlich geregelte Tierhalterhaftung im Fall einer Personenverletzung durch das Tier zwar verneint, aber eine Verletzung der Aufsichtspflicht angenommen. So sind Hunde gem. § 2 Abs. 1 LHundG NRW so zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen ausgeht. In diesem Fall sind gleichzeitig 3 Hunde ausgeführt worden. Ein Hund konnte eine Person anspringen und verletzen. Da die Hundeausführerin den Hund zwar an der Leine hielt, aber nicht so unter Kontrolle hatte, dass er sich nicht von sich aus, also in Verwirklichung der Tiergefahr, eine Passantin anspringen und verletzen konnte, hat die Hundeausführerin ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Darüberhinaus hatte der Eigentümer und Halter des Hundes keine Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Hund abgeschlossen. Er ist von der verletzten Person in einem gesonderten Rechtsstreit auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden.

Anders im Fall eines Schäferhundes, der während einer stürmischen Begrüßung einem Rentner eine Zahnbrücke ausgeschlagen hat. Hier hat sich die bestehende Haftpflichtversicherung der Hundehalterin gegen die dem Rentner zugesprochene Schadensersatzzahlung vor dem Oberlandesgericht München gewehrt. Im Rahmen eines Vergleichs sind dem Rentner statt der verlangten 5500 Euro rund 3200 Euro zugesprochen worden.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs2 ist die Tierhalterhaftung nicht ausgeschlossen, wenn in einer gewerblichen Hundepension die Betreiberin der Pension von einem betreuten Hund gebissen wird.

Fazit: Wer einen Hund hält, muss ständig damit rechnen, für das Schaden verursachende Verhalten des Tieres haften zu müssen. Um dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, ist es daher durchaus sinnvoll, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Hundehaftpflicht

Eine bundeseinheitliche Regelung zu dieser Versicherung gibt es nicht, denn Hunderecht ist Landesrecht. So existieren nicht in allen Landeshundegesetzen Bestimmungen zur Hundehaftpflicht. Derzeit besteht in folgenden Bundesländern eine Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung:

  • Hamburg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Baden-Württemberg (wenn der Hund auffällig geworden ist)
  • Bayern (wenn der Hund auffällig geworden ist)
  • Rheinland-Pfalz (wenn der Hund auffällig geworden ist)
  • Nordrhein-Westfalen (wenn die Größe des Hundes 40 cm übersteigt)

Versicherungsleistungen

Unabhänig davon, ob der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für den eigenen Hund gesetzlich vorgeschrieben ist oder freiwillig beabsichtigt ist, kann die Wahl der richtigen Versicherung schwierig sein. Eine Vielzahl von Anbietern lockt mit unterschiedlichen Preisen und diversen unüberschaubaren Leistungen. Dadurch wird besonders der Vergleich des Preis-Leistungsverhältnisses erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Generell sollte die Versicherung ganz individuell bei den Leistungen auf den jeweiligen Hund und seinen Halter abgestimmt sein:

  • Bewohnt der Hundehalter eine Mietwohnung, sollten Mietsachschäden durch die Hundehaftpflicht mitabgedeckt sein.
  • Reist der Hundehalter viel, ist beim Abschluss der Versicherung darauf zu achten, dass entweder der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt des Tieres auch besteht, oder die Haftpflicht auch bei „Dogsittern“ gilt.
  • Vom individuellen Tier können ebenfalls einige Versicherungsleistungen abhängen:
    • Bei einem Rüden kann z.B. ein ungewollter Deckakt mitversichert werden. Damit sollen die Kosten für den Tierarzt, die Welpen und die Aufzucht abgedeckt werden.
    • Handelt es sich um eine Hündin, besteht die Möglichkeit, dass ihre Welpen für einen begrenzten Zeitraum (meist 1 Jahr) kostenlos mitversichert werden.

Versicherungssumme

Ganz allgemein sollte eine Hundehaftpflichtversicherung für alle denkbaren Schadensfälle aufkommen. Wie hoch die dafür erforderliche Versicherungssumme sein sollte, muss jeder Hundehalter selbst entscheiden. Tritt der Schadensfall ein, ist besonders bei einem Personenschaden schnell von enorm hohen Summen die Rede. Meist beginnen die Versicherungssummen bei 1 Mio Euro. Da aber die Tarife nicht proportional zur Versicherungssumme steigen, ist es sinnvoll, die Versicherungssumme nicht beim Minimum zu belassen, sondern ausreichend zu erhöhen.

Leistungsausschluss

Entstehen dem Hundehalter selbst Schäden, werden diese generell nicht von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. Von der Versicherung werden lediglich Schäden Dritter gezahlt. Einen Eigenschaden hat der Hundehalter selbst zu regeln.

  1. OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2015 – 9 U 91/14[]
  2. BGH, Urteil vom 25.03.2014 – VI ZR 372/13[]