Die Absicherung von Vermögensschäden hat in allen Branchen an Bedeutung gewonnen. Während der Schutz für Berufsgruppen wie Unternehmensberater oder IT-Dienstleister obligatorisch ist, nehmen Firmen anderer Branchen die Folgen der Nichterbringung vertraglich vereinbarter Leistungen zunehmend ernster. Um einen geeigneten Versicherungsschutz für das eigene Unternehmen abzuschließen, sollten die Pflichten und Obliegenheiten der speziellen Versicherungssparte verstanden werden.

Teuren Schadenersatz als Firmenrisiko ernstnehmen
Erbringt ein Unternehmen vereinbarte Leistungen nicht oder fehlerhaft, sind Schadenersatzforderungen des Vertragspartners keine Seltenheit. Spezielle Versicherungsangebote wie die Hiscox Vermoegensschadenhaftpflichtversicherung schützen nicht nur vor den finanziellen und betrieblichen Folgen. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Prüfung der Rechtmäßigkeit des geforderten Schadenersatzes durch detaillierte Analyse der bestehenden Verträge und das tatsächliche Verschuldung des Versicherten.
Versicherte werden in zivilrechtlicher Hinsicht sogar finanziell unterstützt, wenn die Streitigkeit gerichtlich geklärt wird. Neben den Kosten für den zu leistenden Schadenersatz würden die Anwalts- und Prozesskosten eine zusätzliche finanzielle Belastung für das Unternehmen darstellen. Je nach Höhe des Schadensersatzes ist die Existenz des Unternehmens gefährdet, weshalb der Abschluss der speziellen Betriebshaftpflicht stets die bessere Wahl darstellt.
Obliegenheiten des Versicherten kennen
Der Versicherte ist vertraglich zur Meldung eines Schadens verpflichtet, selbst wenn sich dieser erst anbahnt. Versicherer argumentieren, dass durch die frühzeitige Meldung und das rechtlich korrekte Handeln der Branchenspezialisten der Schaden ganz oder teilweise abzuwenden wäre. Ein starker Versicherer verbindet seinen Versicherungsschutz grundsätzlich mit einer umfassenden, betrieblichen Rechtsberatung.
Beim Vertragsabschluss sollte der angehende Versicherte zudem alle zu erwartenden Risikosituationen klar kommunizieren und eine angemessene Deckungssumme hierfür festlegen. Dies gilt insbesondere für spezialisierte Berufsbilder, die eine komplexe Ermittlung des tatsächlich eingetretenen Vermögensschadens notwendig machen.
Besonderheiten der zeitlich begrenzten Nachhaftung
Verträge zur Vermögensschadenhaftpflicht sind zudem auf einen langfristigen Versicherungsschutz ausgelegt. Ein Beispiel ist die Beraterbranche, in der sich eventuelle Fehlentscheidungen erst Jahre später zeigen könnten. Die Vermögensschadenshaftpflicht geht hierauf durch eine zeitlich begrenzte Nachhaftung ein, die branchenüblich zwischen zwei und fünf Jahren beträgt. Zum Problem kann diese Regelung beim Wechsel zu einem günstigeren Versicherer werden.
Damit die Vermögensschadenhaftpflicht als notwendiger Versicherungsschutz auch in der direkten Folgezeit eines Versicherungswechsels Sicherheit gibt, ist mit dem neuen Versicherer eine Übernahme der Nachhaftung zu vereinbaren.
Verschiedene Versicherer gehen auf diesen Umstand ein, indem ihre Versicherungsverträge explizit die Übernahme der Nachhaftung für alle bestehenden Vorverträge zusichert. Sollte ein entsprechender Wortlaut nicht im Tarif von Interesse zu finden sein, kann oft eine eventuelle Klausel gesondert vereinbart werden.
Keine Versicherungspflicht bei Vorsatz & Co.
Ob für aktuell gemeldete Schäden oder im Rahmen einer Nachhaftung – unter Umständen ist der Versicherer nicht zur Erbringung seiner Leistungen verpflichtet. Dies gilt offensichtlich bei einem vorsätzlich schädigenden Handeln des Versicherten. Doch auch sonstige willentliche Verletzungen gültiger Gesetze und Vorschriften können zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.
Die Rechtssprechung der letzten Jahre zeigt, dass fahrlässige Unkenntnis nicht vor dem Entfallen des Schutzes schützt. Ob Rechtssicherheit für IT-Verträge oder seriöser Service als Finanzberater, Firmen aller Branchen sollten sich regelmäßig auf den neusten Stand der rechtlichen Vorgaben für ihre Branche bringen.
Trotz eventueller Ausschlüsse und klar formulierter Obliegenheiten der Meldung selbst beim Verdacht auf einen Schadensfall stellt die Vermögensschadenhaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungstarife der heutigen Zeit dar. Aktuelle Meldungen aus der Rechtsbranche unserer Webseite zeigen regelmäßig, in welchem Umfang dieser betriebliche Versicherungsschutz zum Einsatz kommt.