Bei einer Vermögensschadenhaftpflicht handelt es sich um eine Versicherung, welche im Bedarfsfall durch Sie entstandene Vermögensschäden an betroffenen Dritten absichert. Für viele freie Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar eine Pflichtversicherung, welche zur Ausübung ihrer Berufe abgeschlossen werden muss. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und Rechtsanwälte gehören unter anderem zu diesen Berufsgruppen.

Vermögensschadenhaftpflicht – für wen und warum?
Gerade bei vielen beratenden Tätigkeiten kann es dazu kommen, dass Versäumnisse, Irrtümer und Fehleinschätzungen zu einem Vermögensschaden führen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine dieser oder ähnlicher Ursachen durch Sie, zu einem finanziellen Verlust eines Dritten führt. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Branchen und Berufe sinnvoll, lohnt sich jedoch besonders für Unternehmer und Freiberufler aufgrund deren hohen finanziellen Risikos.
Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Steuerberater eines Unternehmens die Nachreichung von wichtigen Unterlagen an das Finanzamt versäumt. Zum einen führt dies zu hohen Versäumnisgebühren für seinen Kunden, zum anderen könnte die Steuernachzahlung durch fehlende Unterlagen um einiges höher ausfallen. Das Unternehmen erleidet hierdurch also einen Vermögensschaden, welcher durch die Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Steuerberaters abgesichert ist.
Unterschieden wird bei Vermögensschäden zwischen echten oder unechten Vermögensschäden. Kommt es zu einem finanziellen Schaden durch falsche Beratung, so handelt es sich um einen echten Vermögensschaden. Sind Personen- oder Sachschäden entstanden, so spricht man von einem unechten Vermögensschaden. Die private oder berufliche Haftpflichtversicherung deckt einen unechten Vermögensschaden ab, echte Vermögensschäden müssen jedoch zusätzlich versichert werden.
Vermögensschadenhaftpflicht – was ist abgesichert?
Fällt die Produktion aufgrund einer beispielsweise fehlerhaft reparierten Maschine aus, so entstehen hierdurch in der Regel Einnahmeverluste. Die nicht produzierte Ware zieht dann eine ganze Reihe an Verlusten mit sich: Bereits organisierte LKWs müssen nun leer fahren, der Handel muss die fehlende Ware durch eventuell teurere Ware ersetzen, Zwischenkredite und hohe Zinsen müssen in Anspruch genommen werden. Findet dann noch eine Gerichtsverhandlung statt, kann der finanzielle Schaden kaum noch abgeschätzt werden. Wurde in diesem Fall keine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen, ist die Existenz des Unternehmens und damit auch seiner Mitarbeiter erheblich gefährdet. Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen kommen für solche Folgeschäden in der Regel nicht auf.
Umso wichtiger ist der rechtzeitige Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese sichert im Bedarfsfall Vermögensschäden durch Falschberatung, Fristversäumnisse, Planungsfehler und Programmierfehler ab. Abgesichert werden kann außerdem noch ein Vertrauensschaden durch die eigenen Mitarbeiter, Personen- und Sachschäden sowie finanzielle Verluste durch Rufschädigung.
In einer zunehmend digitalisierten Unternehmenswelt empfiehlt sich außerdem eine Vermögensschadenhaftpflicht, welche außerdem noch Cyber-Risiken absichert. Eine Cyber-Versicherung kann auch als zusätzlicher Baustein abgeschlossen werden und lohnt sich für sämtliche Branchen. Diese übernimmt die Mehrkosten bei einem IT-Ausfall, die Kosten für die Datenwiederherstellung und das Reputationsmanagement, und deckt außerdem Vermögensschäden an Dritten durch deren entwendete Daten.
Da Fehler menschlich sind und nicht alles kontrollierbar ist, lohnt sich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für jeden, dessen Handeln nicht nur die Firma abgesichert ist. Hier sollte sich genau informiert werden, wann bereits abgeschlossene Versicherungen greifen und welche Ausnahmen von der Versicherungsregulierung ausgeschlossen sind. Entsteht doch einmal ein unvorhergesehener Schaden welcher enorme Kosten mit sich zieht, stehen zumindest keine Existenzen auf dem Spiel!
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