Eine Rechtsschutzversicherung federt das finanzielle Risiko bei einer rechtlichen Auseinandersetzung ab. Wie das Wort schon sagt, wird einem Sicherheit in punkto Rechtschutz geboten. Eine Rechtsstreitigkeit kann in erheblichem Umfang Kosten verursachen. Die Inanspruchnahme eines Anwalts ist ohne Rechtsschutzversicherung oftmals teuer. Genauso wenig arbeitet ein Gericht und ein Richter ohne Bezahlung. Durch eine Versicherung kann sich ein Versicherungsnehmer gegen das Risiko, auf hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten sitzen zu bleiben, absichern. Auch wenn er verliert, bietet die Versicherung umfassende finanzielle Unterstützung, so dass neben den eigenen Anwalts- und Gerichtsgebühren auch die Kosten des Gegners übernommen werden.

Eine Rechtsschutzversicherung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung sondern eine Individualversicherung. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten heute verschiedene Module an, die sich jeder für seinen individuellen Bedarf an Rechtsschutz zusammenstellen kann. So sind nicht automatisch alle denkbaren Rechtsstreitigkeiten mit dem Abschluss einer Versicherung abgedeckt, sondern nur bestimmte Teilbereiche. Es gibt z.B. eine Privatrechtsschutzversicherung und eine Firmenrechtsschutzversicherung. Abgesichert werden kann mit einer privaten Rechtsschutzversicherung auch der Ehepartner oder minderjährige Kinder. Ist ein volljähriges Kind noch in der Berufsausbildung und unverheiratet erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel auch darauf.
Die Versicherungsgesellschaften bieten sowohl ein Komplettpaket an Versicherungsleistungen an als auch Versicherungsschutz für bestimmte Lebensbereiche: Die häufigsten Teilbereiche sind der Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Wohnungsrechtsschutz. Mit Abschluss einer Versicherung beginnt im Normalfall eine Frist von drei Monaten, vor deren Ablauf die Versicherungsgesellschaft nicht leistet. Tritt also ein Rechtsschutzfall vorher ein, bleibt die Versicherung leistungsfrei. So soll ausgeschlossen werden, dass der Versicherungsnehmer erst eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wenn bereits eine Rechtsstreitigkeit eingetreten ist.
Viele Rechtsschutzversicherungen haben auch den Vorteil, dass sie Telefonhotlines anbieten, die jeden Versicherungsnehmer ohne Kosten beraten – in den Sparten, für die eine Versicherung besteht.
Nicht zu vergessen ist die Reichweite des Versicherungsvertrages: Geltungsbereich ist ganz Europa. Wer also ins europäische Ausland geht (z.B. im Urlaub) ist auch dort mit seiner Rechtsschutzversicherung abgesichert. Vielfach wird der Geltungsbereich auch noch weiter ausgedehnt, so dass der Versicherungsschutz ebenfalls für z.B. die Staaten rund um das Mittelmeer gewährt wird. Wer einen weltweiten geltenden Vertrag wünscht, muss mit Einschränkungen bezüglich der Geltungsdauer und der Leistungshöchstgrenze rechnen.