Ob eine Versicherung zur Leistung verpflichtet ist, hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem das Problem entstanden ist. Nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist maßgebend.
So hat der Bundesgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall eines Wirtschaftsprüfers entschieden. Hat die Auseinandersetzung zu einer Zeit begonnen, wo es keine Rechtsschutzversicherung gab, darf sich die Versicherung weigern, für den Rechtsstreit zu leisten1. Hier ist ein Wirtschaftsprüfer aufgrund von Insolvenz nicht in der Lage gewesen, für seinen Fehler aufzukommen. Die vom Betroffenen daraufhin kontaktierte Berufshaftpflichtversicherung des Wirtschaftsprüfers weigerte sich für den Schaden einzutreten. Jahre später hat sich der Geschädigte dazu entschlossen, gegen die Versicherung gerichtlich vorzugehen. Zu diesem Zeitpunkt besaß er aber keine Rechtsschutzversicherung mehr, die er aber noch zur Zeit des eingetretenene Schadens durch den Wirtschaftsprüfer gehabt hat. In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof genau zwischen dem Schadensersatzanspruch gegen den Wirtschaftsprüfer und dem späteren Vorgehen gegen die Berufshaftpflichtversicherung unterschieden. Beim ersten Vorgehen gegen die Haftpflichtversicherung existierte keine Rechtsschutzversicherung mehr. Folglich hat nach Meinung des Bundesgerichtshofs diese auch nicht für den Rechtsstreit aufzukommen.
Für einen Verbraucher ist es sehr schwierig, diese Unterscheidung nachvollziehen zu können. In dem obigen Fall ging der Geschädigte davon aus, der ganze Schadensfall hätte mit dem Fehler des Wirtschaftsprüfers begonnen (wo die Rechtsschutzversicherung noch bestand). Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte sich daher genau über die Vertragsbedingungen und Leistungen erkundigen. Eine Vielzahl von Tarifen und Kombinationsmöglichkeiten macht es dem Verbraucher allerdings schwer, die für ihn passende Versicherung zu finden. Bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung bieten Vergleichsportale im Internet wie z.B. www.finanzvergleich100.de eine große Hilfestellung. Hier ist es möglich, ganz individuell eine Versicherung zu finden, die genau auf die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Angefangen mit dem Bereich, für den man eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte (private oder betriebliche Versicherung) bis hin zu speziellen Gebieten (z.B. Wohnrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz) kann sich jeder den Rechtsschutz auswählen – oder eine Kombination einzelner Komponenten, der einem wichtig ist.
Generell übernimmt eine Rechtsschutzversicherung nicht nur die Gerichts- und Anwaltskosten, sondern auch die Kosten für Gerichtsgutachter und Zeugen. Nicht zuletzt trägt die Versicherung gegebenenfalls (bei einem verlorenen Prozess) auch die Kosten des Gegners vor Gericht.
- BGH, Urteil vom 05.11.2014 – IV ZR 22/13[↩]











